Urheberrecht auf Youtube
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
wir möchten einen YouTube Kanal erstellen, mit dem wir durch Werbeanzeigen gewinne erzielen möchten. Unser Kanal soll mit Videos wie unter folgendem Link bespielt werden:
https://www.youtube.com/watch?v=1i5TQlD7_JY
Hierbei stellt sich uns nun die Frage in wieweit wir andere Formate (Sendungen aus dem TV, andere YouTuber etc..) parodieren bzw. verwenden dürfen wie z. B. in dem Beispiel Video die Doku Reihe Penny auf der Reeperbahn ohne rechtliche Problem zu bekommen?
Welche Maßnahmen müssten wir ergreifen, um hier nicht mit dem Urheberrecht in Konflikt zu geraten.
Herzliche Grüße
Venclovas
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen. Aufgrund Ihres wirtschaftlichen Interesses halte ich den vorgenannten Preis für angemessen. Mein Angebot ist freibleibend.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Das ist in der Tat rechtlich problematisch. Hier kommen vorwiedend Urheberrechte als auch allgemeine Persönlichkeitsrechte bzw. Rechte am eigenen Bild der Betroffenen in Betracht. Diese könnten Sie abmahnen.
Trotz künstlerischer Gestaltung muss insbesondere das Urheberrecht beachtet werden. Hier wollen Sie vorhandene Werke verwenden und parodieren. Zwar mögen Sie hierdurch auch eigene Werke erstellen. Doch muss hier unter der freien und unfreien Bearbeitung der Werke unterschieden werden.
Bei der freien Bearbeitung wird ein gänzlich neues Werk von Ihnen geschaffen, wobei das Grundwerk so stark verändert wird, dass es nur noch als unerhebliches Werk in den Hintergrund tritt. Ihre schöpferische Umgestaltung ist also so stark, dass man das Grundwerk kaum noch als solches erkennt. Dann ist die Bearbeitung frei und die anschließende Verwendung zulässig. Umso weiter Sie hier vom Grundwerk weg sind, um so besser ist das.
Ist dem nicht so, liegt ein Fall der unfreien Bearbeitung vor. Hier schaffen Sie zwar eine neues eigenes Werk. Doch bleiben die Urheberrechte des Grundwerkes unberührt. Urhberrechtliche Ansprüche des anderen Urhebers bleiben bestehen. Dieser kann Unterlassung als auch Lizenzen etc. von Ihnen fordern und damit beteiligt werden. Die Grenzen zwischen unfreier und freiber Bearbeitung sind hierbei fließend und kommen auf den Einzelfall an.
Daneben stehen dann noch die Rechte und allgemeinen Persönlichkeitsrechte am eigenen Bild der Betroffenen.
Insofern ist Ihr Vorhaben rechtlich problematisch. Hier sollten Sie sich die Einwilligungen der Urheber und Rechteinhaber an den Grundwerken einholen. Mit Einwilligung der Urheber geht das natürlich.
Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Sie hier Abmahnungen erhalten, wenn das den Urhebern / Rechteinabern auffällt.
Hoffentlich konnte ich Ihnen dennoch weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen, auch wenn meine Einschätzung vielleicht anders ausgefallen ist, als Sie sich erhofft haben. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne erneut kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)