Unversicherter Versand
Fragestellung
Guten Abend. Ich habe folgendes Problem. Ich habe über ein InternetPortal (ebay Kleinanzeigen ) mein altes Handy verkauft. Habe in die anzeige rein geschrieben ich verschicke unversichert wenn nicht anders gewünscht wird. Nun ist der Fall der Fälle eingetreten das das Päckchen nicht angekommen ist und der Käufer sein Geld wieder haben will. Einen Beleg das ich das Päckchen verschickt habe gibt es. Wenn ich das Geld nicht überweise will der mich anzeigen. Was soll ich denn machen? Denn für mich wäre sonst auch ein schaden entstanden und nicht mal den Versand will der zahlen. Ich sehe das nicht ein will aber auch keine anzeige deswegen bekommen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
Da in Ihrem Fall der Versand des Kaufgegenstandes vereinbart war und Sie als Privatperson gehandelt haben, handelt es sich um einen sog. Versendungskauf gemäß § 447 BGB.
Die Gefahr, dass der Kaufgegenstand beim Transport verloren geht, trägt dabei der Käufer ab dem Zeitpunkt, zu dem sie das Päckchen bei der Post abgegeben haben.
Der Versand erfolgte auf Wunsch des Käufers an seinen Wohnort. Daher hat er auch die mit dem Versand typischerweise verbundenen Risiken (Sendungsverlust oder –beschädigung) zu tragen.
Kommt es zu einem Verlust der Sendung kann der Käufer den Kaufpreis nicht zurückfordern. Sie als Verkäufer sind auch nicht verpflichtet, einen Ersatzgegenständ zu liefern o.ä.
Sie müssen insoweit nur nachweisen, dass Sie das Päckchen adressiert an den Käufer zur Post gegeben haben.
Eine strafbare Handlung Ihrerseits liegt daher nicht vor. Von der Drohung mit einer Anzeige sollten Sie sich also nicht einschüchtern lassen. Ggf. können Sie dem Käufer vor Augen führen, dass er selbst sich einer falsche Verdächtigung und Verleumdung strafbar macht.
Ich hoffe, Ihnen eine rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Vertragsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen