Unverheiratet gemeinsamer Immobilienkauf
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
ich habe Fragen zum Thema „unverheiratet Immobilienkauf“ und mögliche Steuerbelastungen.
Grundlage: Wir Person A / Person B haben gemeinsam ein Haus gekauft und schon beim Notar unterschrieben. Kaufpreis 500.000€. zzgl Kaufnebenkosten von ca. 42.000€
Im Notarvertrag wurde eine Aufteilung von 70 / 30 beurkundet.
Person A =70% ( Haus und Grundstück )
Person B = 30% ( Haus und Grundstück )
Baufinanzierung ist auch schon abgeschlossen bzw. unterschrieben und bestätigt.
Beide Personen Person A und Person B haben den Darlehnsvertrag unterschieben und haften somit gemeinsam.
Grundlage / Informationen
Kaufpreis 500.000€ + Kaufnebenkosten von ca. 42.000€
Die Kaufnebenkosten von ca. 46.000€ haben wir schon bezahlt und vorsichtshalber zu den oben genannten Schlüssel von 70% Person A und 30 % Person B. ( jeweils von dem eigenen Konten )
Wir wurden beim Notar Termin darauf hingewiesen dies vorsichtshalber so zu gestalten um steuerlich keinen Fehler zu machen. Die Kaufnebenkosten sind nicht mehr relevant da schon beglichen.
Person A besitzt Eigenkapital in Höhe von 200.000€
Person B besitzt kein Eigenkapital.
Baufinanzierung: Um einen möglichst guten Zinssatz zu erhalten mussten ca. 100.000€ direkt bei der Finanzierungsfrage angegeben werden. Die 100.000€ stellt Person A aus dem Eigenkapital.
500.000€ Hauskauf
100.000€ Eigenkapital ( von Person A )
400.000€ Darlehensbetrag
Am Tag der Fälligkeit 30.09.2020 müssen wir nun die 100.000€ Eigenkapital an den Verkäufer überweisen. Geplant war, dass ich Person A am Fälligkeitsdatum die 100.000€ an den Verkäufer der Immobilie überweise. Wie verhält es sich mit den Steuern ?
Könnte das Finanzamt 70% Person A anrechnen also mir = 70.000€ und Person B =30.000€ ?
Dann könnte es doch passieren das ggf. Schenkungssteuer anfällt.
20.000€ sind meines Wissens nach frei und die übrigen 10.000€ würden versteuert werden.
Wir haben bewusst eine Aufteilung von 70/30 gewählt da ich ( Person A ) in Summe über die Zeit 200.000€ mehr in die Immobilie einbringen werde.
100.000€ habe ich ja schon bei der Finanzierung eingebracht und die restlichen 100.000€ zahle ich entweder über Sondertilgungen ein oder über die monatlichen Raten.
Die Finanzierung wird am 01.11.2020 beginnen. Zu diesem Zweck haben wir uns ein Gemeinschaftskonto erstellt. Ist das überhaupt eine gute Idee oder sollten wir das besser als unverheiratet lassen und alles 70/30 aufteilen.
Wir haben nun geplant bei der Rückzahlung des Darlehns immer die 70/30 einzuhalten.
Monatliche Forderung des Darlehensgebers 1300€
Person A = 910€ auf das Gemeinschaftskonto
Person B = 390€ auf das Gemeinschaftskonto
Summe = 1300€ werden via Sepa vom Darlehensgeber monatlich abgezogen.
Ist das steuerlich so OK ? Oder sollte jeder von seinem eigenen Konto überweisen.
Immer in Bezug auf die Tatsache das wir unverheiratet sind.
Oder ist es vollkommen egal von welchem Konto die Rückzahlung des Darlehns erfolgt?
Ich möchte nur steuerliche Nachteile ausschließen, da wenn ich es richtig verstanden habe
ggf. Schenkungssteuer anfallen könnte.
Im Grunde simpel aber ich habe versucht alles so klar wie möglich zu beschreiben um die Situation besser einschätzen zu können.
Beste Grüße und schon mal vorab herzlichen Dank für Ihre Mühen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Frau Konrad,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.Ich gehe davon aus, dass Sie die Immobilie selber bewohnen (keine Vermietung, keine gewerbliche oder sonstige selbständige Nutzung), anderenfalls fragen Sie bitte noch eimal nach.
Solange Sie annäherungsweise die Quoten von 70 zu 30 bei den Kosten einhalten, ist der Vorgang absolut unproblematisch. Der Vorgang ist der Sphäre der privaten Lebensfühung zuzuordnen. Die Kostenverteilung erfolt auch auf dieser Ebene.
Ein Problem könnte allerhöchtens aufterten, wenn einer der beiden Paetner in größerem Umfang die Darlehenstilgung übernimmt oder sonst die Kosten alleine trägt, ohne dass eine Untehaltsverpflichtung besteht (etwa wegen eines gemeinsamen Kindes).
Somit können Sie nach meiner Einschätzung auf Grundlage der gegebenen Informationenn entspannt bleiben.
PS: Eine Eheschließung (natürlich nur soweit eine ausreichende gefühlsmäßige Verbindung besteht) ist bei gemeinsamen Immobilienerwerb m. E. gerade auch im Hinblick auf das eventuelle Risiko eines Scheiterns der Beziehung oft als sinnvoll einzuschätzen, da der rechtliche Rahmen des BGB etc. vieles in einem vernünftigen Verhältnis klarstellt.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
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