unverbindliches Angebot einholen für Arbeitszeugnis prüfen "pro"
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Meyer,
Sie wurden mir empfohlen und deshalb wende ich mich an Sie. Ich habe ein Arbeitszeugnis bekommen und es war abgemacht das es eine 1,0 wird. Ich wollte dies gerne durch Sie prüfen lassen und ob Sie mir die Entschlüsselung von Zeugniscodes / Überprüfung von unglaubwürdigen Lobpreisungen /
Hinweis auf versteckte Andeutungen / unzulässige Passagen /
Klare Handlungsempfehlung von einem Anwalt bzgl. des weiteren möglichen Vorgehens.
Ich würde gerne wissen wollen ob das wirklich ein sehr gutes Zeugnis ist?
Viele Freunde behaupten es sei eins, ich dagegen bin mir da nicht ganz so sicher.
Daher bräuchte ich ihre Expertise.
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Rechtsanwalt Ruben Meyer
Sehr geehrter Ratsuchender, herzlichen Dank für Ihren Auftrag auf yourxpert und Ihr Vertrauen. Sie erhalten hiermit das Ergebnis der Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses (Variante Pro) 1. Kurzcheck Ihres Arbeitszeugnisses (Überprüfung auf Vollständigkeit, Form, Reihenfolge) Der strukturelle Aufbau entspricht den Anforderungen an ein qualifiziertes Zeugnis. Laut § 109 GewO bestehen folgende Anforderungen an ein Zeugnis: „Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.“ Ihr Zeugnis enthält die wichtigsten Bestandteile: Einleitung, Tätigkeitsbezeichnungen, Aufgabenbeschreibung, Leistungsbeurteilungen, Verhaltensbeurteilungen, Gesamtformel und Dankesformel. Üblicherweise wird auch eine Unternehmensbeschreibung mit aufgenommen. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich. Inhaltlich handelt es sich um ein sehr gut ausformuliertes Zeugnis. Die Inhalte und Attribute sind klar und deutlich beschrieben. Die Zuordnung zu Bewertungsnoten ist weitgehend eindeutig möglich. Das Zeugnis ist vollständig und entspricht der geforderten Form. Die gewählte Reinfolge ist so üblich. Da hier für die Bewertung der Tätigkeit die Verkaufsfähigkeiten und die Kundenbeziehung sehr wichtig sind, sind auch verkaufsspezifische Aussagen zwingend mit aufzunehmen. In Ihrem Arbeitszeugnis wurde dies gut umgesetzt. Es finden sich Aussagen zur Sozialkompetenz, zur Kundenbindung, zu Ihrer Beratungskompetenz, zum Verkaufserfolg. 2. Feststellung der Gesamtnote des Arbeitszeugnisses Die Gesamtnote des Zeugnisses lautet bezüglich der Leistung und Führung: „sehr gut“ (1,0). Dies ergibt sich aus folgenden Formulierungen: „Alle ihm übertragenen Aufgaben erfüllte er stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“, „langjährige, erfolgreiche Zusammenarbeit“, „bedauern es sehr, ihn als Mitarbeiter zu verlieren“ 3. Aufschlüsselung der einzelnen Bewertungspunkte in Schulnotensystem Bewerteter Bereich: Einarbeitung Note „sehr gut“ Bewerteter Bereich: Arbeitsweise / Fachkenntnisse Note „sehr gut“ Bewerteter Bereich: Arbeitsbereitschaft / Belastbarkeit Note: „sehr gut“ Bewerteter Bereich: Sozialkompetenz Note: „sehr gut“ Bewerteter Bereich: Arbeitserfolg / Arbeitsergebnisse Note: „sehr gut“ Zusammenfassende Beurteilung Leistung Note: „sehr gut“ Bewerteter Bereich Führung (Vorgesetzte / Kollegen) Note: „sehr gut“ Bewerteter Bereich Führung (Kunden) Note: „sehr gut“ 4. Entschlüsselung von Zeugniscodes und Überprüfung von unglaubwürdigen Lobpreisungen Im Zeugnis sind keine verschlüsselten Codes und unglaubwürdige Lobpreisungen enthalten. Die verwendeten Formulierungen sind alles Standard-Formulierung. 5. Hinweis auf versteckte Andeutungen / unzulässige Passagen Versteckte Andeutungen oder unzulässige Passagen habe ich nicht gefunden. 6. Handlungsempfehlung bzgl. des weiteren möglichen Vorgehens Sehr geehrter Herr Ürkmez, ich kann Ihnen zu diesem sehr guten Arbeitszeugnis nur gratulieren. Es ist insgesamt bei diesem Zeugnis klar erkennbar, dass es sich bei der Leistung um eine überdurchschnittlich positive Bewertung (insgesamt: „sehr gut“) handelt. Die erforderliche Form (Briefbogen, Unterschrift) ist gewahrt, es sind keine offensichtlichen Rechtschreibfehler erkennbar. Auf einen abschließenden Dank und gute Wünsche für die Zukunft haben Sie als Mitarbeiter keinen Anspruch. Dass die folgende Formulierung: „Für die langjährige, erfolgreiche Zusammenarbeit bedanken wir uns bei Herrn Ürkmez und bedauern es sehr, ihn als Mitarbeiter zu verlieren. Wir wünschen Herrn Ürkmez auf seinem zukünftigen Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“ mit aufgenommen wurden, wertet das Zeugnis stark auf und zeigt auf, dass das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer tatsächlich sehr gut war. Ich sehe für Sie keinen Bedarf für eine Änderung einzelner Formulierungen. Wenn Sie Rückfragen zu einzelnen Erläuterungen / Formulierungen haben, können Sie gern weitere kostenfreie Nachfragen per E-Mail stellen, bis Sie Klarheit haben. Freundliche Grüße Ruben Meyer Rechtsanwalt und Personalfachkaufmann
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