Unterstützung eines Kindes bei Weiterbildung
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas in unter 1 Stunde
Fragestellung
Unser Sohn ( 29 ) macht seit September, nach mehrjähriger Berufstätigkeit, eine 2-jährige Vollzeit-Weiterbildung an einer Technikerschule.
Er erhält in dieser Zeit AufstiegsBafög. Weiteres Einkommen hat er nicht.
Nachdem das Bafög für Wohnung, Fahrtkosten und Lebensunterhalt nicht ausreicht, werden wir ihn während der Weiterbildung finanziell unterstützen.
Können wir diese Unterstützung in der Steuererklärung geltend machen und wenn ja, wie muss der Nachweis beim Finanzamt erfolgen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Ich gehe davon aus, dass der Sohn nicht in Ihrem Haushalt wohnt, anderenfalls fragen Sie bitte noch einmal nach.
Die Unterstützung eines Kindes, für das Sie nicht mehr kindergeldberechtigt sind, ist als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Der Höchstbetrag liegt bei 9.408 € im Jahr (ggf. jahresantielig umzurechnen) zuzüglich übernommener Beiträge zur Kranken- ujd Pflegeversicherung (Basisversorgung).
Eigenes Einkommen des Kindes wird, oberhalb eines Freibetrages 624 €, angerechnet, dazu gehören auch Bafög-Zahlungen. Das Kind darf auch nicht vermögend sein.
Sie sollten als Nachweis möglichst Kontoauszüge o.ä. bereithalten. Es empfiehlt sich, monatlich zu zahlen, da der Termin der ersten Zahlung Einfuss auf die Höchstbetragsberechnung hat.
Die Aufwendungen und sonstigen Angaben erklären Sie in der Anlage Unterhalt bei der Einkommensteuerjahreserklärung.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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