Unterlagen fur Steuererklärung die bei Finanzamt einzureichen sind
Fragestellung
Hallo Herr Thomas, nach der Abgabe der Steuererklärung für 2019 habe ich eine Rückmeldung vom Finanzamt (im Anhang beigefügt) bekommen, in denen die Belege fur die Werbungskosten und Arbeitsmittel verlangt wurden aber auch die Bescheinigung EU-EWR. Ich habe die elektronische Steuererklärung 2019 dieser Email beigefügt und verstehe nicht wieso eine EU/EWR Bescheinigung überhaupt verlangt wird, wenn ich in der Steuererklaerung schon angegeben habe dass : a) einen Wohnsitz NUR in Deutschland hatte im Jahr 2019 und keines im Ausland b) in Deutschland angestellt war und anhand der Lohnsteuerbescheinigung man erkennt wieviel Steuer/Beiträge bezahlt wurden. Ich muss auch angeben dass ich 2 Monate in 2019 (Nov, Dez) nicht angestellt war und dass ich das nirgendswo auf der Steuererklaerung erfasst habe. Wie halten Sie es fuer richtig dem Finanzamt wegen der Bescheinigung EU/EWR zu antworten (hab keine da nicht im Ausland taetig!)? Es wäre schön wenn Sie mir auch folgende Fragen beantworten könnten, es geht um die Belege die ich für Weiterbildungskosten/Werbekosten einreichen muss : Bei manchen Rechnungen hab ich festgestellt dass die auf dem Namen meines Partners erstellt wurden, aber anhand meines Kontoauszuges beweisen könnte dass die Zahlungen von meinem Konto erfolgt sind, kann ich dann 'Schnitte' meines Kontoauszuges als Beweis einreichen zusammen mit den Rechnungen ? Wenn die eine Rechnung von einem auslaendischen Konto bezahlt wurde (waehrend ich in DE angestellt war), kann ich die als Beleg einreichen oder wird das weitere Fragen hervorrufen da die Waehrung nicht in EUR angegeben ist. Vielen Dank im voraus !!!
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Anlage EU/EWR ist einzureichen, wenn Sie Ihren Wohnsitz im EU-Ausland haben, jedoch für diesen Zeitraum die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragen. Dies ist bei Ihnen gemäß Sachverhaltsschilderung nicht der Fall. Falls Sie doch im Ausland einen Wohsitz haben, ist die Bescheinigung dennoch mit 0 einzureichen (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Februar 20072 K 381/05).
Wenn Sie die Werbungskosten wirtschaftlich getragen haben, sollte es unschädlich sein, wenn ein andewrer Rechnungsempfänger angegeben ist. Sie weisen die Zahlungen dann durch die Kontoauszüge nach, Sie können die nicht dafür erforderlichen Zeilen der Kontoauszüge schärzen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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