Unterhaltspflicht Kindsvater Schulausbildung
Fragestellung
Sehr geehrter Damen und Herren,
ich habe folgende Situation und möchte gerne Gewissheit zu der Unterhaltspflicht des Kindsvaters haben.
Meine Tochter Pia-Marie geb. 17.02.1999 ist nach dem Realschulabschluss und einem Auslandsjahr (College) in England derzeit noch beim RBZ Wirtschaft in Kiel.
Dort hat Sie folgenden Schulzweig besucht : BFS Typ III -Wirtschaft Kfm.Assist.-SP Informationsverarbeitung.
Sie verlässt nun diese Schule nach 2 Jahren mit einem abgeschlossenen Fachabitur (schulischer Teil) und dem entsprechenden schulischen Ausbildung zur kaufmännischen Assistentin (kein IHK Abschluss / Prüfung).
Link der Schule : http://www.rbz-wirtschaft-kiel.de/berufsfachschule-3
Ab August 2018 wird sie jetzt eine 2 Jährige Ausbildung zur Bankkauffrau starten.
Frage: ist der Kindesvater weiterhin auch während der kommenden Ausbildungszeit unterhaltspflichtig ?
Vielen Dank für eine kurzfristige Antwort
Birgit Dulas
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Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Morgen,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Gemäß § 1610 Abs. 2 BGB umfasst die Unterhaltspflicht auch die angemessene Vorbildung zu einem Beruf, im Klartext also eine erste Berufsausbildung.
Bislang hat die Tochter eine solche Schulausbildung erreicht, die sie zur Durchführung der geplanten Ausbildung zur Bankkauffrau befähigt. Es handelt sich also um eine in sich schlüssige und aufeinander aufbauende Ausbildungskette, die dem Grunde nach eine Unterhaltspflicht der Eltern entstehen lässt.
Nach Eintritt der Volljährigkeit haften beide Elternteile entsprechend dem Verhältnis ihrer Einkünfte für den Unterhaltsbedarf des Kindes, wobei auf Seiten Ihrer Tochter das gesamte Kindergeld und der Großteil der erhaltenen Ausbildungsvergütung anzurechnen ist.
Da die Ausbildungsvergütungen in diesem Bereich zu den besseren gehören, dürfte sich der tatsächlich zu zahlende Unterhalt des Kindesvaters allerdings deutlich reduzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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