Unterhaltgeld
Fragestellung
Guten Tag! Ich lebe mit meiner Frau seit März 2020 getrennt,
aber noch in der gemeinsamer Wohnung.
Wir haben 2 kinder (18 Jahre alt, allgemeine Schule und 13 jahre alt).
Meine Frau zahlt bisher die Miete von 667 euro warm sowie 134 euro für Gas
und 86 euro für Strom.
Ich selber bin arbeitslos (608 euro Arbeitslosengeld 2, 166,75 euro für Unterkunftskosten plus Regelbetrag von 432 euro plus warmwasser Mehrbedraf 9,94 euro).
Meine Frau ist Angestellte mit 2190 euro netto monatlich.
Sie kommt insgesamt für die Kinder auf (und erhält das Kindergeld).
Muss meine Frau mir Unterhaltgeld zahlen?
(Das will auch das Jobcenter prüfen.)
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwältin Bianca Vetter
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke Ihnen für Ihre Frage an mich, die ich Ihnen gerne beantworten möchte. Ich möchte Sie zunächst darauf aufmerksam 6, dass ich Ihre Frage nur anhand Ihrer Informationen beantworten kann und vor allem bei Hinzutreten weiterer Umstände die Antwort anders aussehen kann.
Nun zu Ihrer Frage.
Generell gilt, dass der Ehepartner, der während der Ehe besser verdient hat dem andern während des Trennungsjahres den sogenannten Trennungsunterhalt schuldet. Daher müsste Ihre Frau Ihnen auch einen Trennungsunterhalt bezahlen.
Andererseits ist es jedoch auch so, dass derjenige Elternteil, der die gemeinsamen Kinder nicht betreut dem betreuenden Elternteil den Kindesunterhalt zu zahlen hat. Wenn daher Ihre Noch-Ehefrau die Kinder betreut, werden Sie den Kindesunterhalt bezahlen müssen.
Wenn Sie daher von Ihrer Ehefrau einen Trennungsunterhalt bekommen werden Sie wiederum hiervon Ihrer Ehefrau den Kindesunterhalt für die Kinder bezahlen müssen.
Zudem muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihre Frau von Ihnen auch einen Anteil für die Miete und die Unkosten verlangen kann.
Auch diese Umstände müssen Sie dann dem Jobcenter mitteilen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Sollten Sie noch Fragen haben können Sie sich an mich wenden.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Bewertung meiner Antwort, wofür ich mich vielmals bedanke.
Mit freundlichen Grüßen
Bianca Vetter, Rechtsanwältin
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Ich wollte noch ergänzen, dass meine Frau und ich zusammen die Kinder betreuen. Das Jobcenter hat in Kenntnis des Trennungsjahres und der Tatsache das wir noch alle zusammen in einer Wohnung wohnen, nur für mich Arbeitslosengeld 2 mit anteiliger MIete bewilligt.
Mir ging es bei der Frage vor allem darum, in welcher Höhe meine Frau mir Unterhalt zahlen muss.
MFG Müller
die Berechnung der genauen Höhe kann nicht ohne Weiteres vornehmen. Hierzu würden mir noch weitere Informationen fehlen. Etwa zu etwaigen privaten Zusatzversicherungen Ihrer Frau oder berücksichtigungsfähigen Schulden.
Zudem möchte ich anmerken, dass Ihre Frage nicht auf die genaue Höhe des Unterhalts abzielt sondern nur auf die Frage ob Sie überhaupt einen Unterhalt erhalten können.
Die Berechnung des konkreten Unterhalts wäre zu der Höhe Ihres Angebotes auch zu meinem Bedauern auch unter dem Hintergrund der anwaltlichen Haftung nicht möglich.
Generell können Sie jedoch annehmen, dass Ihnen von dem gemeinsamen Einkommen und nach Abzug einer Pauschale von 5 Prozent für Arbeitsaufwendungen Ihrer Frau und zudem nach dem Abzug einer Erwerbstätigenpauschale von 10 Prozent vom Einkommen Ihrer Frau die Hälfte des übrig bleibenden Gesamteinkommens zusteht. Dies ist jedoch nur eine sehr vereinfachte Darstellung der Höhe des Unterhalts. Es kann und wird mit Sicherheit keine ausführliche Berechnung ersetzen können.
Mit freundlichen Grüßen
Bianca Vetter, Rechtsanwältin
ich hatte vergessen zu erwähnen, dass Sie sich Ihr Einkommen bei dem Ihnen zustehenden Anteil an dem Gesamteinkommens noch anrechnen lassen müssen. Daher wird Ihr Einkommen aus dem Arbeitslosengeld den Ihnen zustehenden Unterhalt reduzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Bianca Vetter, Rechtsanwältin