Unterhalt / Mehrbedarf
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Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren ,
Ich habe eine Frage zum Mehrbedarf / Unterhalt zu folgendem Sachverhalt:
Ich bin seit Mai 2017 geschieden und aus dieser Ehe haben ich zwei Kinder Leonie 14 Jahre und Linus 11 Jahre.
Unsere gemeinsame Tochter reitet schon seit 4 Jahren und das erfolgreich im Springreiten.
2016 habe ich unserer Tochter ein Pferd gekauft da eine Reitbeteiligung/ schulpferde nicht mehr ausreichten. Sie hat zwei mal die Woche professionellen Unterricht und von März bis Oktober im Durchnitt 3 Wochenenden im Monat Reitturniere.
Sie ist sehr erfolgreich und wurde in ein Förderprogramm 8 er Team aufgenommen.
Ihr Vater hat das reiten befürwortet und ihr damals versprochen. Jetzt finanziere ich alles selbst. Die durchschnittlichen Kosten betragen im Monat ca 1000 Euro . Der pferdekauf von 125000 Euro sowie Hänger 6000 Euro und vor vier Wochen ein neuer Reitsattel für 4500 Euro habe ich selbst getragen. Auch Hufschmied , Tierarzt , Turniere , Fahrtkosten , Förderlehrgänge sowie Reitausstattungen.
In verschieden online Portalen konnte ich nun nachlesen , dass für Reitsport ein Mehbedarf besteht das ich geltend machen kann.
Vor einer Woche habe ich noch ein zweites Pferd erworben ( für das ich kein Geld möchte ) aber sich die Ausgaben natürlich nochmal erhöhen.
Der Vater möchte davon nix wissen ... er hat ihr damals zwar das reiten bezahlt ( Reitunterricht) aber beteiligt sich in kleinster weiße mehr daran.
Er äußert nur gegenüber nachfragen : sie soll aufhören zu reiten !
Er ist Dipl Ing bei Daimler und bezahlt Unterhalt nach Tabelle 8.
Wie ist hier die Rechtslage und was kann ich tun?
Wie ist es mit den Kosten Rückwirkend ?
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Antwort des Experten
Sehr geehrte Fragenstellerin,
z.B. zitiert sei OLG Naumburg, Urteil vom 26.04.2007, 3 UF 26/07, das auch den gemeinschaftlichen Entschluss der Eltern zur Ausbildung der Tochter zur Sportreiterin:
"Es ist daher letztlich von einem Mehrbedarf in Höhe von Unterbringungskosten zu 100,- Euro, monatlich anteiligen Hufschmiedkosten von 12,50 Euro zzgl. Fahrtkosten von 76,10 Euro zu insgesamt monatlich 188,60 Euro (im streitgegenständlichen Zeitraum somit zu insgesamt 1.886,- Euro) auszugehen."
Hinsichtlich der Pferde- und Sachanschaffungen könnte es rückwirkend schwierig werden, wenn man keine anfängliche Einigung zur hälftigen Kostentragung nachweisen kann. Sollte die Anschaffung eines weiteren Pferdes notwendig für die Ausübung des Sportes sein, kann man sicher auch die weiteren Kosten in diesem Punkt geltend machen.
Beachten Sie bitte, dass Unterhaltsansprüche in der Regel binnen 12 Monaten verwirkt werden, außer man hat sie beweissicher z.B. per Einwurfeinschreiben mit Zahlungsfrist geltend gemacht.
Sie zu einem ähnlich gelagerten Fall auch:
https://openjur.de/u/746479.html
Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, würde ich in der Tat raten rechtliche Schritte einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- Rechtsanwalt -
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