unsachgemäßer Gebrauch der Mietwohnung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
in meinem Wohn- und Geschäftshaus befinden sich drei Mieter. Im EG Apotheke, im 1. OG eine Familie mit 2 Kindern, im DG eine alleinstehende Person.
Der Apotheker befindet sich seit 30 Jahren im Haus. Die Mieter im 1.OG sind am 01.07.2020 und die Mieterin im DG am 01.12.2019 eingezogen.
Am 13.08. 2020 war der Abwasserkanal mit Feuchttüchern verstopft. Daraufhin hat die Mieterin vom DG zugegeben, dass sie Feuchttücher in die Toilette wirft. Der Mieter im 1. OG stritt dies ab. Daraufhin habe ich die Mieter im 1. OG und DG schriftlich daraufhin gewiesen, dass Feuchttücher nicht in der Toilette entsorgt werden dürfen und angedroht die Kosten der Kanalreinigung auf sie umzulegen. Die Rechnung vom August in Höhe von 205,90 € wurde den Mietern zur Bezahlung zugestellt. Eine anteilige Bezahlung wurde von beiden mit der Begründung verweigert, dass sie nicht schuld waren. Am 02.10.2020 und am 21.11.2020 war der Kanal wieder zu und eine Rohreingigungsfirma mußte beauftragt werden. Am 21.11.2020 waren soviele Feuchttücher wie noch nie im Abwasserrohr.
Meine Frage: Was kann ich in der Angelegenheit unternehmen? Kann ich eine Abmahnung mit Androhung der Kündigung schreiben. Wenn ja, muß ich beide Mieter abmahnen und kündigen.
Auch diesmal haben beider Mieter abgestritten, dass sie nicht schuld sind.
Die Apotheke kommt nicht in Frage, weil diese seit 30 Jahren im Haus ist und keinerlei Probleme mit Feuchttüchern auftraten.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte (r) Fragesteller (in),
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Gegen den tatsächlichen Verursacher haben Sie meiner Auffassung nach entsprechende Schadensersatz- sowie Unterlassungsansprüche. Letztere können Sie auch durch eine entsprechende Abmahnung unter Fristsetzung geltend machen. Verstößt der Abgemahnte dann erneut gegen Ihre Abmahnung, kommt auch eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses in Betracht.
Allerdings wird das Problem hier die Beweisbarkeit sein, dass gerade der eine oder der andere Mieter die Feuchtigkeitstücher unsachgemäß in der Toilette "entsorgt" hat. Die Beweislast hierfür liegt leider bei Ihnen. Wenn Sie diesen Nachweis nicht führen können, sieht es leider schwierig aus und eine Abmahnung wird im Ergebnis nicht nachweislich berechtigt sein. Die Abmahnung wird dann ins Leere führen. Eine darauf aufbauende außerordentliche Kündigung wird dann sehr risikobehaftet sein. In diesem Falle werden Sie leider immer wieder auf entsprechenden Reparaturkosten sitzen bleiben.
Dennoch würde ich die beiden in Betracht kommenden Mieter entsprechend förmlich abmahnen und an die Wahrheitspflicht erinnern. Den Zugang der Abmahnungen müssen Sie im Zweifel nachweisen können. Daher empfiehlt sich hier ein Einwurfeinschreiben. Die Apotheke würde ich hingegen nur mit einem entsprechenden Hinweis anschreiben.
Hoffentlich konnte ich Ihnen dennoch weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen, auch wenn meine Ausführungen vielleicht nicht Ihren Erwartungen entsprochen haben. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne erneut kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)
Sie haben eine Frage im Bereich Mietrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Ich war mit der Antwort sehr zufrieden und werde beim nächsten Problem Herrn Schulte wieder kontaktieren.