Unklare endgültige Lohnabrechnung
Fragestellung
Guten Tag,
Ich bin letztes Jahr am 15.01.2018 bei meinem AG ausgetreten und habe eine neue Stelle begonnen. Mit Verlassen des Unternehmens erhielt ich die Abschlusszahlung. Jedoch erscheint mir diese Abschlusszahlung als Falsch da ich Hohe Abgaben habe und Netto nicht viel bleibt. Verdi hängt leider nach daher wollte ich die Abrechnung anderweitig prüfen lassen. Könnten Sie mir zur beigefügten Abrechnung was sagen? Ist die korrekt? Laut Nettolohnrechner müssten mindestens 1500 Euro übrig bleiben. Ich möchte lediglich eine Bestätigung, dass die diese Lohnabrechnung nicht korrekt ist und eine Nachzahlung erfolgen müsste.
Danke.
Freundliche Grüße GKüchler
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Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre interessante Anfrage, die ich gern im Rahmen einer Erstberatung gern beantworten möchte.
In Ihrer Lohnabrechnung für Januar 2018 werden zwei Arten von Lohn verarbeitet: einmal Ihren laufenden Lohn nebst zus. Gehalt nebst Mehrarbeit und Einmalzahlungen wie Urlaubsabgeltung zweimal und Ausgleich Mehrarbeit. Dies ergibt einen insgesamt Bruttobetrag von 2.242,07. Beide Leistungen werden sowohl steuerlich anders versteuert als auch sozialversicherungsrechtlich anders berechnet. Die eine Position laufender Lohn wird sowohl steuerrechnlich als auch sozialversicherungsrechtlich laufend versteuert (siehe LLJ) und berechnet und die Einmalzahlung auf eine extra Weise als Sonderzahlung (siehe SEJ). Die Einmalzahlung wird hochgerechnet auf ein Jahreseinkommen und daher wird hier wesentlich mehr Lohnsteuer abgezogen.
Ich habe versucht, dass händisch nachzuvollziehen: Das SV-Brutto und die Berechnung hierzu ist grundsätzlich nachvollziehbar, beim Steuerbrutto ist es nicht leicht und einwandfrei nachvollziehbar: Hier ist unklar, warum
L ist Ihr laufender Lohn N ist die Sonderzahlung, die als S auch gekennzeichnet ist aber ohne die Urlaubsabgeltung. Diese berechnet sich voraussichtlich nach den letzen bezogenen Löhnen im Durchschnitt. Das kann....
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeannette Klüsener, Steuerberaterin
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Diese Zahl ist dennoch aber von meiner Seite aus auch nicht nachvollziehbar:
Bitte fragen Sie Ihr Lohnbüro, wie sich eben diese Zahl zusammensetzt:
Sie haben eine Urlaubsabgeltung von 373,85 EUR erhalten und sollen Lohnsteuer, Kirchensteuer und SolZ von EUR 405,33 darauf zahlen? bzw. wird es so sein, dass die Urlaubsabgeltung und Ihr laufender Lohn die Bemessungsgrundlage dazu sein wird.
Die restliche Berechnung ist nachvollziehbar. Durch die Urlaubsabgeltung ist ein höherer Lohnsteuerabzug als laufend, da diese gesondert besteuert wird.
Gesamtjahresbrutto müsste ich nachsehen. In der Lohnsteuerbescheinigung steht nichts. Nein, die Unterbrechnung ist dann auch nicht korrekt. Ich hatte die unterbrechnung von November an bis zum 15.01. (ausgeschieden!).
Warum isz ein höherer Lohnsteuerabzug durch eine Urlaubsabgeltung? Das habe ich in dieser Abrechnung das erste Mal.
Fazit ist; nicht alle Punkte in der Lohnabrechnung sind nachvollziehbar? Mir stellt sich die Frage wie von 2242 € nur knappe 800 € übrig bleiben können. Kann ich diesen hohen Steuerabzug bei der Steuererklärung geltend machen?
Freundliche Grüße
Gabriella Küchler
"Mir stellt sich die Frage wie von 2242 € nur knappe 800 € übrig bleiben können."
Es liegt hauptsächlich daran:
Die Urlaubsabgeltung ist als sonstiger Bezug lohnsteuerpflichtig und unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohnes nach der Jahreslohnsteuertabelle zu versteuern. Ihr laufender Lohn nach den Monatslohnsteuertabelle.
"Kann ich diesen hohen Steuerabzug bei der Steuererklärung geltend machen?"
Ja, auf jeden Fall: Sie haben sicherlich für 2018 eine Lohnbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Hier stehen die Werte noch einmal alle drauf. Und diese setzen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung dann an.
Mit freundlichen Grüßen
Jeannette Klüsener