Unister Betrug
Fragestellung
Ich habe auf meinem Blog einen Bericht über die Abzocke & den Betrug der Billigfliegerairlines veröffentlicht. Über die Theamtik wurde wochenlang in den Medien berichtet. Nun lange Zeit nach dem der Bericht veröffentlicht wurde, habe ich einen Brief vom Anwalt erhalten.
Dieser forderte mich auf den Bericht sofort zu löschen, und eine Unterlassungserklärung unterschrieben innerhalb drei Tage zurück zu senden. Dies habe ich auch getan, weil ich davon ausgegangen bin das damit die Sache für mich erledigt ist. Doch dem war nicht so, denn heute habe ich eine Rechnung über 651,80€ erhalten. Der Gegegenstandswert wurde auf 10.000 Euro festgesetzt, was meiner Meinung nach utopisch ist, denn ich nehme nur 300-400 Euro pro Jahr mit der Seite ein.
Gibt es eine Möglichkeit die Forderung abzuwenden?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zur Beantwortung ist erforderlich, den beanstandeten Artikel und die Unterlassungserklärung einzusehen.
Ich gehe davon aus, dass Sie den Blogartikel noch anderweitig gespeichert haben.
Bitte senden Sie mir beides kurz per Email zu an info@legal-webhosting.com.
Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt - Mehrkosten entstehen Ihnen nicht.
Ich hoffe, Sie sind mit dem Vorgehen einverstanden und verbleibe bis dahin
mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich IT Recht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
wenn ich die Unterlagen an Sie senden will erhalte ich jedes Mal eine Fehlermeldung. Deswegen habe ich die Daten hier für Sie hochgeladen.
Gerne übersende ich die Unterlagen auch per Fax.
Mit freundlichen Grüßen
T. K.
Fehlermeldung die mir angezeigt wird :
Reporting-MTA: DNS; mo-p00-ob.rzone.de
Received-From-MTA: DNS; [192.168.2.100] (84.57.144.238)
Arrival-Date: Wed, 13 Mar 2013 19:34:24 +0100 (CET)
Final-Recipient: RFC822; info@legal-webhosting.com
Action: failed
Status: 5.1.1
Remote-MTA: DNS; aspmx.l.google.com [2a00:1450:4013:c01::1b]
Diagnostic-Code: SMTP; 550 5.1.1 The email account that you tried to reach does not
exist. Please try double-checking the recipient's
email address for typos or unnecessary spaces. Learn
more at
http://support.google.com/mail/bin/answer.py?answer=659
6 w41si44262897eel.7 - gsmtp
Last-Attempt-Date:
Final-Log-ID: m022c0p2DIJF4J
warum bei Versendung an meine Email-Adresse ein Fehler angezeigt wird, verstehe ich nicht.
Aber die hier hoch geladenen Unterlagen habe ich nun erhalten - vielen Dank.
Zur Rechtslage:
1. Sie haben in der Unterlassungserklärung keine Zahlungsverpflichtung erklärt.
2. Zur Zahlung verpflichtet wären Sie daher nur, wenn die Abmahnung berechtigt ist.
Dabei ist zwar der Gegenstandswert von 10.000 € nicht zu beanstanden, denn es kommt insoweit nicht auf die auf der Website erzielten Einnahmen an, sondern auf den „Wert“ des Unterlassungsverlangens. Dafür sind 10.000 Gegenstandswert realistisch.
Jedoch halte ich die Abmahnung nicht für berechtigt, da Sie als Blogger sich insoweit auf die Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG berufen können.
Für die Meinungsfreiheit gilt, dass sich Unternehmen auch eine kritische Berichterstattung gefallen lassen müssen. Die Bezeichnung Betrug oder Betrüger gilt dabei als von der Meinungsfreiheit gedeckte Aussage und nicht als Tatsachenbehauptung (z.B. OLG Koblenz, 12.07.2007 - 2 U 862/06; OLG München, 09.02.2012 - 6 U 2488/11).
Hier kommt hinzu, dass die Unister GmbH immer wieder mit seinen verschiedenen Angeboten als zweifelhaft in Erscheinung tritt und sich mehrfach in rechtliche Grauzonen begeben hat. Insofern muss sich das Unternehmen erst recht eine kritische Berichterstattung hinnehmen.
3. Eine rechtliche Verpflichtung zur Übernahme der Anwaltskosten sehe ich daher nicht. Dass Sie die Unterlassungserklärung abgegeben haben, ändert an der Frage der Kostentragungspflicht nichts.
Bei Rückfragen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion - für diese stehe ich ab morgen früh wieder zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
Sie haben mir bereits einmal ausgezeichnet geholfen, deswegen starte ich eine neue Anfrage. Ich habe gesehen sie arbeiten auch im Bereich Vertragsrecht. Ich möchte gerne meinen Arbeitsvertrag nach bestimmten Gesichtpunkten überprüfen lassen. Können sie das auch, und wenn ja zu welchem Preis?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
T. K.
vielen Dank für die positive Bewertung!
Es freut mich, dass die frühere Angelegenheit gut ausgegangen ist.
Arbeitsrecht bearbeite ich nicht.
Sie haben allerdings auf dieser Plattform die Möglichkeit den Vertrag prüfen zu lassen.
Nutzen Sie dazu die Option "Vertrag prüfen" ganz oben in der Leiste. Der Richtpreis dafür beträgt 65 €.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt