Unerlaubte Nutzung von Kartografie im Internet
Beantwortet von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um ein Bild was wir bei "fotolia by Adobe" gekauft haben
(Lizenzinformationen im Anhang). Wir wurden von einem Anwalt angemahnt (ebenso das Schreiben im Anhang). Wie gehen wir am besten vor. Wie sollte eine Rückantwort aussehen, um nichts falsch zu machen. Für die gesetzte Frist, kann ich doch im Notfall eine Fristverlängerung fordern oder.
Besten Dank für eine Schnelle Antwort.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
sofern Sie das Material ohne Erlaubnis genutzt haben (und davon gehe ich aus) bestehen die Unterlassungsansprüche ebenso wie die Ersatzansprüche dem Grunde nach zu recht.
Die Unzterlassungserklärung sollte daher abgegeben werden, wenn auch in einer abgeänderten Form:
Es sollte also zwar rechtsverbindlich, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Erklärung angegeben werden, die Begrenzung der Vertragsstrafe sllte auf schuldhaftes Handeln vorgenommen werden und die Modifikation der Schadensersatzforderung und Abmahnkosten ist ebenso vorzunehmen wie der Vorbehalt auf die derzeitige Rechtsprechung. Aber ohne so eine modifizierte Unterlassungserklärung besteht die Wiederholungsgefahr und Sie müssen mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung rechnen.
Neben der Unterlassungserklärung gilt zu bedenken:
Bei den Abmahnkosten sind Höhe und Gebühren nicht zu beanstanden, allerdings ist die Mehrwertsteuer nicht zu erstatten.
Bei den Lizenzforderungen können Sie versuchen, einen geringeren Betrag von 1/3 vorzuschlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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nach Einstellung der Antwort war nun erstmals die Lizenzinforamation zu sehen, so dass sich dier Erstantwort ganz wesentlich ändert, wenn das abgemahnte Material in diesem Lizenzkauf enthalten ist.
Teilen Sie dem Abmahnanwalt dann per Fax mit Faxprotokoll mit, dass Sie das Material unter Weitergabe der Lizenz erworben hatten. Fügen Sie die Lizenzinformation bei und bitten Sie um erklärende Stellungnahme, worin dann ein abmahnfähiges Verhalten zu sehen sein soll.
Mehr machen Sie bitte nicht, sollten aber die heutige Frist noch einhalten.
Das Faxprotokoll ist sichern.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
setzen Sie sich doch mit mir in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle