Unberechtigte Inkasso Forderung
Fragestellung
Hallo
ich habe nun vermehrt Inkassoforderungen an mich persönlich bekommen mit der Drohung eines Schufa Eintrags obwohl diese Forderung nicht mich privat sondern meine Firma betrifft. Der Vertrag des Gläubigers läuft ebenfalls auf die Firma und nicht auf mich privat. Die Firma ist eine juristische Person.
Unabhängig davon wurden die Forderungen per Lastschrift beglichen.
Ich habe schon mehrfach versucht die Angelegenheit selbst zu klären, jedoch reagiert das Inkassobüro nicht auf die Schreiben.
Es geht um 2 Forderung. Die Hauptforderung beträgt jeweils 15€
Die Angelegeheit muss dringend mit dem Inkasso Büro geklärt werden. Vorallem, das keine Daten an die Schufa weitergegeben werden, da auch der Vertrag mit dem Gläubiger nichts mit der Schufa zu tun hat.
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
In Ordnung, dann würde ich genau das einwenden:
- Forderungen sind nicht privat, sondern allenfalls gegen die Firma (= juristische Person) zu richten, womit eine Haftung von einer natürlichen Person, so wie Sie es sind, ausgeschlossen ist;
- Erfüllungseinwand nach § 362 BGB;
In aller Regel geben in solchen Fällen die Inkassobüros dann an eine Anwaltskanzlei oder an Inkassoanwälte die Sache ab, die weiteres prüfen, insbesondere ein Vorgehen per Klage.
Auch ich kenne es vermehrt aus meiner Praxis, das Inkassobüros darauf nicht weiter reagieren.
Vor dem Hintergrund der oben genannten Einwendungen droht aber auch keinen Beitrag im Schuldnerverhältnis oder Eintrag in der Schufa etc. beziehungsweise könnte ganz einfach rückabgewickelt werden.
Zudem bestünden Unterlassungsansprüche beziehungsweise Schadensersatzansprüche, wenn doch etwas anderes stattfinden sollte.
Zudem könnten Sie erwägen, einen Anwalt Ihrer Wahl einzuschalten, der sich mit der Forderungsabwehr beschäftigt, zumal bei offensichtlich unberechtigten Forderungen die Anwaltskosten als Schadensersatz angesetzt und der Gegenseite aufgebürdet werden können.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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