Unangebrachtes Verhalten von Bahnkontrolleuren
Fragestellung
Mein 16-jähriger Sohn kam in der Nacht von Samstag auf den gestrigen Sonntag zusammen mit einem anderen 14-jährigen Jungen, den er am Samstag kennengelernt hatte, in eine Fahrscheinkontrolle.
Während mein Sohn seine Dauerkarte vorzeigen konnte, wurde der fremde Junge von den Bahnkontrolleuren hart angegangen.
Als der fremde Junge die Flucht ergriffen hatte, richteten die Kontrolleure die Wut über ihren Misserfolg - meine Interpretation des Ganzen - gegen meinen Sohn.
Mein Sohn wurde dabei festgehalten, obwohl er sich ausweisen konnte. Ihm wurde mit Strafanzeige gedroht und ein Hausverbot bei der fraglichen Regionalbahn in Aussicht gestellt.
Ich habe meinen Sohn gebeten, die Geschehnisse in einem Gedächtnisprotokoll zu notieren, das ich als Anhang beigefügt habe.
Meine Frage lautet wie folgt:
Mit welchen Konsequenzen muss mein Sohn in Folge der Geschehnisse rechnen, und mit welchen Maßnahmen können/sollten wir auf das Verhalten der Kontrolleure antworten?
Mit bestem Dank,
.D. W.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
nach dem vorliegenden Sachverhalt hat sich Ihr Sohn in keiner Weise strafbar gemacht oder falsch verhalten.
Eine Beförderungserschleichung liegt nicht vor, da ihr Sohn über eine gültigen Fahrschein verfügte. Auch eine Anstiftung zu einer anderweitigen Tat des anderen Jungen liegt nicht vor, wobei es den Straftatbestand einer Anstiftung zur Flucht natürlich überhaupt nicht gibt. Auch eine Anstiftungshandlung wurde im Zweifel ausscheiden, da er den anderen Jungen nicht am Weglaufen bestärkt hat, sondern ihm gerade die Entscheidung selbst überlassen hat.
Von daher wäre auch in keinem Fall ein Beförderungsverbot gerechtfertigt.
Vielmehr dürfte ein Fehlverhalten der Kontrolleure in Bezug auf beide Jugendliche vorliegen.
Das Herunterschlagen der Kappe und das Rütteln am liegenden Jungen könnte möglicherweise eine Körperverletzungshandlung dargestellt haben, Voraussetzung hierfür ist, dass eine Gesundheitsbeeinträchtigung bei dem Jungen eingetreten ist.
Gegebenenfalls könnte auch das "An die Wand drücken" und übermäßige Festhalten hier eine solche Körperverletzung bestärkt haben. Hier müsste man sich nach dem Gesundheitszustand des Jungen nach der Tathandlung erkundigen.
Das Festhalten des Jungen selbst dürfte zunächst nicht strafrechtswidrig sein, da ja eine entsprechende Kontrolle und auch ein Festhalten im Rahmen der möglichen Beförderungserschleichung hier zunächst zulässig wäre, um die Personalien aufzunehmen.
Anders sieht dies allerdings bei Ihrem Sohn aus. Dieser hatte eine entsprechende Fahrkarte bei sich und er hätte hier von den Kontrolleuren nicht festgehalten werden dürfen. Hier könnte eine Freiheitsberaubung als Straftatbestand und Nötigungshandlungen in Betracht kommen, insbesondere auch in Bezugauf die dargestellten "Hinweise" und Forderungen der Kontrolleure.
Die Aussagen, dass man sich dafür einsetzen werde, dass ein entsprechendes Verbot erteilt werde, dürften strafrechtlich allerdings nicht ausreichend relevant sein.
Zusammenfassend ist allerdings darzustellen, dass sich die Kontrolleure nicht verhältnismäßig gegenüber den Jugendlichen, insbesondere ihrem Sohn gegenüber verhalten haben.
Ich empfehle hier, auch, um einen Gegendruck bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu erzeugen, Strafanzeige gegen die beiden Kontrolleure zu erstatten. Gleichzeitig wird es gegebenenfalls Sinn machen, die Angelegenheit dem Betreiber der Bahn mitzuteilen und auf das hier übermäßig harte Reagieren der Kontrolleure und die entsprechenden Darstellungen der Kontrolleure hinzuweisen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst eine entsprechende kurze rechtliche Würdigung in des Sachverhalts übersenden konnte und Ihre Frage damit beantwortet habe. Sollten sich noch Nachfragen ergeben, können Sie sich jederzeit gerne an mich wenden.
Über eine anschließende positive Bewertung freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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