Umzugskosten & Werbungskosten
Beantwortet von Steuerberater Björn Balluff in unter 2 Stunden
Fragestellung
Hallo,
Mein Name ist S..
Bis Ende März 2015 war Ich ein Student, aber am Anfang April 2015 bin Ich Mitarbeiter bei Solutronic Energy GmbH, wie Hardwareentwickler Ingenieur.
Gegen diese Arbeit muss Ich ( mit meine Familie ) von Paderborn, NRW nach Nürtingen, Baden Württemberg umziehen.
am 1. Sep. 2015 haben wir nach Nürtingen umgezogen. Die Umzugskosten war ca. 2500,00 euro.
Diese Kosten für:
1. Familie fahren von Paderborn nach Nürtingen. ( 151 euro )
2. Möbel transportieren, abbauen, und aufbauen. ( 1950 euro )
3. Viele Packeten beim DHL transportieren . ( 401.80 euro )
Mein Brutto ist 50,000 Euro/Jahr, mein Netto ist 2,505 euro/Monat, und Lohnsteuer ist 795.66 Euro/Monat.
Wir sind eine Familie, Ich, meine Frau, und 3 Kinder ( 10, 7, und 3 jahralt ); meine Frau hat keinen Arbeit. und Ich bekomme Kindergeld auch ca. 570 euro.
Ich will genau wissen; ob am Ende dieses Jahr bekomme Ich diese Kosten zuruck?? komplett oder Percentage ??
Mit freundliche Grüße,
i.A. H. S.
Solutronic Energy GmbH
Hardwareentwicklung
hardware development
Solutronic Energy GmbH | Kelterstr. 59 | 72669 Unterensingen | Germany
Tel. +49 (7022) 9788-181 | Fax +49 (7022) 9788-150
H.S.@solutronic-energy.de | www.solutronic-energy.de
Amtsgericht Stuttgart, HRB 745 704
Geschäftsführer: Reinhard Lenz, Rong Fang
VAT/Ust-Nr. DE 292 122674
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
Die Fahrt- und Transportkosten können als Werbungskosten in der Anlage N im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Für Sonstige Umzugsauslagen kommen jedoch nochmal ca. 2.300 Euro als Abzug (verheiratet und drei Kinder) in Frage. Somit sind 4.800 Euro abzugsgähig.
Ich schätze Sie bekommen deshalb ca. 1.200 Euro erstattet. Wieviel Sie darüberhinaus zurückbekommen, hängt auch davon welche weiteren abzugsfähigen Aufwendungen Sie haben bzw. ob Sie z.B Einkommensersatzleistungen, wie Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld usw erhalten. Es kann aufgrund von Krankengeld oder ähnlichem ein Gegeneffekt eintreten.
Ohne sämtliche Angaben kann man das nicht prognostizieren. Jedenfalls hinsichtlich der Umzugskosten haben Sie die genannten Beträge als Erstattungspotential.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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