Umzug steuerlich absetzen
Fragestellung
Guten Morgen,
Ich habe 2015 meinen ersten Job nach dem Studium angenommen, nach einem guten Jahr (2017) dann aber auf eine Stelle mit deutlich günstigeren Konditionen und höherem Gehalt gewechselt. Mir wurde von einer Bekannten zugetragen, dass sie den zweiten Umzug nach dem Studium als beruflichen Umzug steuerlich geltend machen konnte. Die Logik ihres Steuerberaters war: der erste Job ist oftmals ein "Notnagel", der lediglich dazu dient, erste Erfahrungen zu sammeln. Genau so war es in meinem Fall: ich hatte einen sehr schlecht bezahlten Job in einer Klinik fernab meiner Familie angenommen, um mich dann mit der Berufserfahrung weiter zu bewerben.
Lange Rede, kurzer Sinn: ist ein solcher Umzug als beruflich bedingt abzusetzen? Könnten sie mir eventuell auch einen entsprechenden Paragraphen nennen?
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Beruflich bedingte Umzugskosten bei Arbeitnehmern können als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Sie umfassen Kosten der Umzugsspedition, gegebenenfalls überlappende Mietzahlungen, Kosten der Wohnungssuche am Beschäftigungsort usw. Daneben kann noch die Pauschale nach BUKG zusätzlich geltend gemacht werden.
Rechtsgrundlage ist § 9 EStG, im Detail R 9.9 Umzugskosten LStR.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Leider wurde meine Frage nicht beantwortet. Ich weiß, dass ich einen berufsbedingten Umzug steuerlich geltend machen kann. Meine Frage zielte darauf ab, was einen berufsbedingten Umzug konstituiert. Lediglich der erste Umzug nach dem Studium zur Aufnahme des ersten Jobs, oder auch (wie mir zugetragen würde), den Zweiten wenn man heimatfern einen Job angenommen hatte, um erste Berufserfahrung zu sammeln?
Ich habe außerdem von einem Präzedenzfall gehört, laut dem "deutlich bessere Arbeitskonditionen" ebenfalls Grund für einen berufsbedingten Umzug darstellen.
Ich hoffe übrigens sehr, nicht wieder 30 Euro bezahlen zu müssen für eine Frage, die ich bereits in meiner ersten E-Mail gestellt habe.
Mit freundlichen Grüßen,
Charlotte Keßeler
sowohl der Umzug zur Arbeitsaufnahme nach dem Stuium als auch ein späterer Umzug, den Sie durchführen, um eine Arbeitsstelle zu wechseln, können als beruflich bedingt bei den Werbungskosten angesetzt werden. Dies kann im Arbeitsleben mehrmals vorkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Danke schön.
anerkannt werden Umzugskosten in der Regel dann, wenn sich durch den Umzug der Arbeitsweg "erheblich" verkürzt. Hier sollte mindestens eine Verkützung von einer halben Stunde je Strecke erreicht werden, vgl. BFH vom 6. 11. 1986 – BStBl 1987 II S. 81.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
beim innerstädtischen Umzug ist meistens die berufliche Veranlassung nicht gegeben. Sie können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen (bargeldlose Zahlung) die Kosten für Umzugsspedition als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater