Umzug nach Belgien mit 2 kinder nach trennung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr/Frau Anwalt,
Ich bin in eine Beziehung mit eine verheirateten Frau mit 2 kinder und noch bei ihrem man und seine mutter unter einem dach wohnt.
Die kinder sind 1,5 Jahre und 7 Monate.
Sie wird in kürze ihren mann verlassen mit der absicht mit mir zusammen zu leben.
Ich bin Belgier und wohne auch in Belgien.
Meine Frage:
Kann der Ehemann darauf bestehen dass das wechselmodell hantiert wird was die kinder angeht wenn die Mutter nicht damit einverstanden ist?
Der Vater arbeitet tagsüber wodurch die Kinder dann betreut werden würden durch seine Mutter.
Braucht die Kindesmutter immer und auf jeden fall das Einverständnis des Vaters um mit den kindern nach Belgien zu ziehen wenn vereinbart werden kann dass die kinder bei der mutter bleiben und der Vater zu vereinbarten Zeiten die kinder bekommt?
Im wesentlichen möchte ich wissen wie groß die Chancen sind dass die Mutter mit den kindern nach Belgien zieht?
Gibt es ein Szenario wo dies möglich ist wenn man davon ausgeht dass der Ehemann seine pflichten als Vater nachkommt.
Mir ist bewusst dass hier kein fall vorliegt wo die mutter das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen könnte
Es ist auch der absolute wille das dem Vater der Umgang mit seinen kinder nicht erschwert wird.
Bitte betrachten Sie meine frage unter absoluten Berücksichtigung was zum wohle der kinder geht!
Mit freundlichen Grüssen,
Herr DW
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Antwort von Rechtsanwältin Dominique Johanna Popiel
Sehr geehrte(r) Rechtssuchende(r),
gerne habe ich Ihre Fragen betreffend das Wechselmodell und Aufenthalt der Kinder in Belgien geprüft.
Vorab ist es für Sie wichtig folgendes zu wissen:
Die Tatsache, dass miteinander verheiratete Eltern sich trennen oder geschieden werden ändert nichts daran, dass sie weiter beide gleichberechtigt und Inhaber des gemeinsamen Sorgerechts sind, solange keine anderweitige Gerichtsentscheidung ergeht.
Die gemeinsame Sorge von auf Dauer getrennt lebenden Eltern ist schwierig. Das Gesetz hat hier eine automatische Kompetenzverteilung im Bereich der elterlichen Sorge festgelegt: Bei Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für die Kinder, müssen die Eltern sich einigen. Hingegen hat der Elternteil, bei dem die Kinder leben, das Recht zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens, § 1687 Abs. 1 BGB.
Der Umzug in ein anderes Land stellt eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für die Kinder dar.
1. Kann der Ehemann darauf bestehen dass das Wechselmodell hantiert wird was die Kinder angeht wenn die Mutter nicht damit einverstanden ist?
Wenn es dem Kindswohl dient, kann ein Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils verfügt werden. Hier wird also immer geprüft werden, was für die Kinder am besten ist. Gemäß Ihren Angaben sind die Kinder aber sehr klein. In diesem Alter brauchen Sie die Mutter häufig mehr als den Vater. Dies muss aber im Einzelfall geprüft werden.
2. Braucht die Kindesmutter immer und auf jeden Fall das Einverständnis des Vaters um mit den Kindern nach Belgien zu ziehen wenn vereinbart werden kann dass die Kinder bei der Mutter bleiben und der Vater zu vereinbarten Zeiten die Kinder bekommt?
Die Eltern müssen sich zum Wohl der Kinder einigen. Das heißt, dass vor dem Umzug nach Belgien eine Vereinbarung bestehen muss, in der schriftlich festgehalten wird, dass der Vater mit dem Umzug und den weiteren Umständen einverstanden ist. Erfolgt der Umzug nach Belgien ohne eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vater, besteht die Möglichkeit, dass er sagt, dass er nie zugestimmt hat. Wenn die Vereinbarung nicht bewiesen werden kann, kann sogar von Kindesentführung gesprochen werden.
3. Im Wesentlichen möchte ich wissen wie groß die Chancen sind dass die Mutter mit den Kindern nach Belgien zieht?
Im Falle einer schriftlichen Einigung mit dem Vater können die Kinder sofort nach Belgien umziehen. Wenn das nicht geht, muss ein Gericht entscheiden. Hier muss bewiesen werden, dass der Umzug und die Entfernung zum Vater das Kindeswohl nicht gefährden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Rechtsanwältin Dominique Johanna Popiel
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Die Antwort war sehr gut und begreifbar geschrieben.
Können Sie mir sagen wie man beweisen kann dass der Umzug und die Entfernung zum Vater das Kindeswohl nicht gefährden?
Mit freundlichen grüssen,
DW
hier helfen zunächst schriftliche Zeugenaussagen weiter, die bestätigen können, dass es den Kindern gut geht und es ihnen an Nichts fehlt. Auch der Kinderarzt kann hier, eventuell, eine Hilfe sein, da er gesundheitlich bewerten kann, in welchem Zustand die Kinder sind.
Zusätzlich sollte mit Fotos und Videos dokumentiert werden, dass die Kinder sich im ihrem neuen Umfeld wohl fühlen. Es geht immer darum den Beweis geben zu können, wenn danach gefragt wird.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Rechtsanwältin Dominique Johanna Popiel
Verzeihen Sie mir die erneute nachfrage aber wenn ich das richtig verstehe dan dürften die kinder ja erst gar nicht ins ausland ohne vorherige Zustimmung des Vaters. Wie soll ich dass dann dokumentieren das es den kindern gut geht in ihrem neuen Umfeld.
Ich habe gar gelesen dass sie nicht ein mahl ohne Zustimmung des Vaters mit den kindern ins ausland darf um Urlaub zu machen.
Mit freundlichen grüssen,
Herr DW
Sie haben das richtig verstanden. Das habe ich bei der Antwort Ihrer 2. Frage gemeint: Weil beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, haben beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder. Das heißt: Es muss vor dem Umzug nach Belgien schriftlich vereinbart werden, dass der Vater mit dem Umzug einverstanden ist.
Wenn der Vater nicht einverstanden ist, muss das Familiengericht entscheiden. Diesem sollten Sie dokumentierte Beweise vorlegen, dass Belgien den Kindern gut tut.
Mit besten Grüßen
Rechtsanwältin Dominique Johanna Popiel