Umsatzsteuerverjährung
Fragestellung
Guten TAg
Wir haben 2005 von einem Lieferanten aufgrund einer Steueränderung eine Nachberechnung
der Umsatzsteuererhöhung erhalten und die Summe beim FA angemeldet und von diesem auch
erhalten.
Der Lieferant hat uns aber nach Verhandlungen diese Summe erlassen und wir haben Sie
nicht an das FA überwiesen.
Wann beginnt hier die Verjährungsfrist, schlimmstenfalls wg. Hinterziehung der USt?
Danke für Ihre Info
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Dipl. Betriebswirt Günther Grießhaber
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ausnahmsweise auf diesem Wege die Rückfrage: Wann haben Sie die Erstattung erhalten und wann die Erklärung abgegeben?
Sie erhalten dann ausführliche Informationen zu den Fristen.
Mit freundlichen Grüßen
G.Grießhaber
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Grüße
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Basis Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt beantworten kann:
Für Ihre Frage ist die Festsetzungsfrist relevant. Nach deren Ablauf eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung nicht mehr zulässig ist (§ 169 AO). Nach Ablauf der Festsetzungsfrist ist eine Änderung nur in den Fällen des § 174 sowie des § 177 AO möglich.
Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist (§ 170 Abs. 1 AO). Die Festsetzungsfrist beginnt frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wurde. Spätestens jedoch mit Ablauf des 3. Jahres nach dem auf die Entstehung der Steuer folgenden Jahr.
Bezüglich der Umsatzsteuer 2005 beginnt also die Festsetzungsfrist spätestens mit Ablauf des Jahres 2008 oder frühestens mit Ablauf des Jahres 2006, falls im Jahr 2006 die Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben wurde.
Im Falle von leichtfertiger Steuerverkürzung beträgt die Festsetzungsfrist 5 Jahre, im Falle der Steuerhinterziehung 10 Jahre.
Ich denke damit dürfte Ihre Frage beantwortet sein. Falls die Vorsteuerkorrektur in einem späteren Jahr erforderlich gewesen sein sollte, können Sie wie oben beschrieben rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
G. Grießhaber