Umsatzsteuererklärung2011 zu eigenen Ungunsten fehlerhaft
Fragestellung
Guten Tag , mir ist ein folgenschwerer Fehler bei der Erstellung meiner Umsatzsteuererklärung für 2011 passiert ,
ich habe diese Erklärung selbst erstellt und die Zahllast vom Brutto errechnet und somit viel zuviel Umsatzsteuer abgeführt.
Wie komme ich schnellstmöglich diese Beträge vom Finanzamt zurück? Die Umsatzsteuererklärung 2011 habe ich Ende November 2012 abgegeben . Ist es mit einer Beantragung einer schlichten Änderung und der Abgabe der korrekten Umsatzsteuererklärung getan ?
Wie viel Zeit darf sich das Finanzamt für die Nachprüfung des Sachverhaltes lassen , sprich , wie lang wird es etwa dauern ,bis ich meine nicht unerhebliche Erstattung erhalte. Erschwerend ist jedoch : eine Betriebsprüfung 2009 bis 2011 in der Vorbereitung , aber noch nicht angeordnet.
Meinen herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Frage hier schon im voraus.
B.M.
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Antwort von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
mit der Umsatzsteuer ist der Fall relativ einfach zu lösen, weil in der Regel das Finanzamt der eigenen Erklärung (per Elster) folgt und keinen "Bescheid" sondern nur eine "Abrechnung" versendet.
Die Umsatzsteuer steht somit unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 168 AO), das heißt, wenn das Veranlagungsjahr 2011 betroffen ist, tritt die Änderungssperre erst zum 31.12.2016 ein.
Wenn Sie zusammen mit der Umsatzsteuererklärung auch die Einkommensteuererklärung mit der Anlage EÜR bzw. eines Jahresabschlusses abgegeben haben, hätte das Finanzamt den Fehler auch erkennen müssen.
Ich empfehle Ihnen die Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuererklärung mit einem erläuternden Anschreiben. Ist der Fall für den Sachbearbeiter leicht und einwandfrei nachvollziehbar, kann es mit der Erstattung recht schnell gehen (ca. 4 Wochen!).
Wenn bereits eine Prüfung geplant ist, kann der Sachbearbeiter bei komplexeren Sachverhalten den Abschluss der Prüfung abwarten. Das ist dann der Fall, wenn die Prüfung Klarheit über die umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze oder den Vorsteuerabzug bringen soll.
Es kommt also auf den Prüfungsschwerpunkt an!
Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben, wenn Sie noch Rückfragen haben können Sie die ebenfalls hier stellen.
Ich würde mich über eine gute Bewertung freuen und verbleibe
mit besten Grüßen
Sascha Blum
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