Umsatzsteuer Zahnarzt
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Professor Nettelmann,
ich führe seit 30 Jahre eine Zahnarztpraxis mit Praxislabor (Eigenlabor). Leider musste ich meinen Steuerberater wechseln, weil dieser in Ruhestand ging.
Bisher konnte ich die Umsatzsteuervoranmeldungen / -erklärungen meines Steuerberaters nachvollziehen. Sie wurden aufgeteilt in steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug (Behandlungstätigkeit als Zahnarzt) (Zeile 24 Kz 48) und steuerpflichtige Umsätze 7 v.H. (Zeile 27 Kz.86).
Im neuen Steuerbüro hingegen tauchen nun zusätzlich steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug auf. Mein neues Steuerbüro konnte mir nicht erklären, wie es zu diesen Umsätzen kommt bzw. was sich dahinter verbirgt. Es macht ober den Großteil der erklärten Umsätze aus.
Mein bisheriger Steuerberater meinte, dass diese Position komplett verkehrt ist und ich mir einen anderen Steuerberater suchen soll.
Meine Frage: Welche steuerfreien Umsätze mit Vorsteuerabzug könnte es in einer Zahnarztpraxis geben?
Vielen Dank für die Antwort.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Prof. Achim Nettelmann
Sehr geehrter Fragesteller,
prinzipiell gibt es Umsätze, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Dies betrifft die Befreiungen von Umsätzen für Lieferungen in das Ausland.
Im Rahmen der steuerbefreiten Umsätze für Zahnärzte nach $ 4 Nr. 14 UStG geht die Befreiung einher mit dem Wegfall des Vorsteuerabzuges für die Beschaffungs-umsätze des Zahnarztes (§ 15 Abs. 2 Satz 1 USTG).
Entweder handelt es sich bei den fraglichen "steuerfreien Umsätzen mit Vorsteuerabzug" in Wirklichkeit um steuerpflichtige Umsätze mit 7 % oder aber es sind wirklich steuerfreie Zahnarztleistungen, dann kommt ein Vorsteuerabzug nicht in Betracht.
Da es nach Ihren Angaben um eine Vielzahl von Umsätzen handelt, die als steuerfrei gekennzeichnet sind, für die trotzdem ein Vorsteuerabzug vorgenommen worden ist, muss in der Buchführung geklärt werden, ob wirklich der Zusammenhang zwischen "Steuerbefreiung" und gleichzeitigem Vorsteuerabzug besteht, denn es besteht ja für die Ausgangsumsätze kein unmittelbare Kennzeichnung mit einem Eingangsumsatz mit Vorsteuer. Die Zuordnung "mit" bzw. "ohne" Vorsteuerabzug erfolgt bei dem entsprechenden Eingangsumsatz.
Es muß also überprüft werden, ob bei der Buchung von Eingangsumsätze, die mit steuerfreien Ausgangsumsätzen zusammenhängen, die Umsatzsteuer aus der Eingangsrechnung als Vorsteuer gebucht worden ist.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Vorgehensweise für die Überprüfung der Angelegenheit hilfreich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
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Perfekt gemacht, besser kann es nicht laufen.
Vielen Dank!