Umsatzsteuer für Shiatsu-Anwendungen als Heilpraktikerin
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
ich bin Heilpraktikerin und Yogalehrerin und gebe alle 2 Wochen Shiatsu-Anwendungen in Berliner Büros.
Wenn mein Umsatz den Freibetrag für Kleinunternehmer (17.500 €) übersteigt, wird es wichtig, die Frage nach der Umsatzsteuer zu klären.
Meine Frage lautet: Müsste ich dafür Umsatzsteuer zahlen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Steuerbefreiuung für Heilbehandlungen eines Heilpraktikers umfasst nicht die Lehr- oder Vortragstätigkeit, Abschn. 4.14.1 Abs. 5 Nr. 2 und 3 UStAE. Somit wären solche Umsätze steuerpflichtig. Im Rahmen einer Ausbildung könnte eine Steuerbefreiung der Schule vorliegen, dies müssten Sie bei Ihrem jeweiligen Auftraggeber erfragen.
Somit gehören diese Umsätze auch zur Bemessungsgrundlage der Umsätze, nach der die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung geprüft werden.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Bewertung des Kunden
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Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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viele Grüße
Antwort des Experten: Vielen Dank!
vielen Dank für Ihre Antwort, aber das war nicht meine Frage. Es geht nicht um die Tätigkeit als Yogalehrerin, sondern um die Shiatsu-Anwendungen in Büros. Das ist keine Lehrtätigkeit sondern sind 20-minütige Einzelanwendungen, die auch in meiner Heilpraxis stattfinden.... Die Frage ist, ob diese Anwendungen umsatzsteuerpflichtig sind.Gilt dies als Massage oder als Heilanwendung einer Heilpraktikerin?
Freundliche Grüße
B.M.
wenn es keine Heilbehandlung ist, sondern im Rahmen eines betrieblichen Mitarbeiterprogrammes angeboten wird, dann ist dies umsatzsteuerpflichtig,
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater