Umsatzsteuer/Einkommenssteuer
Fragestellung
Umsatzsteuer für 2018 wurde verspätet erst 2019 gezahlt und vom Finanzamt zurückgebucht und der Betrag bei der Einkommenssteuer als Einnahme versteuert.
Ich gehe davon aus, dass ich die MWST 2019 neu ausweisen muss. Wie mache ich die Berichtigung bzgl der Einkommenssteuer 2019?
Dank im Voraus
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
In der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung zählt (mit ganz wenigen Ausnahmen) das Zufluss-/ Abflussprinzip. Somit gelten Zahlungen, die Sie 2019 geleistet haben, als Betriebsausgaben. Wenn eine Erstattung erfolgt, zählt diese als Betriebseinnahme. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die zugrundeliegende Ermittlung der Umsatzsteuerzahllast korrekt durchgeführt wurde.
Eine Berichtigung der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2018 führt somit, wenn diese jetzt durchgeführt wird, zu einer Veränderung des Gewinns 2020, da die entsprechenden Zahlungen erst 2020 geleistet werden.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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