Umsätze Drittland / EU Privatpersonen
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind im E-Commerce tätig und verkaufen in der ganzen Welt Streaming-Pakete( Fernsehprogramme) Die Privatkunden wählen auf unserer Homepage die Programmpakete ( ähnlich Sky) aus.
Ist das eine Lieferung oder Dienstleistung? Unser ansässiges Finanzamt möchte ja die Umsatzsteuer Voranmeldung. Daher möchten wir gern wissen, in welche Zeilen der Umsatzsteuer-Voranmeldung die Umsätze der EU Käufe und die der Drittländer gehören bzw ob überhaupt. Wir finden da nichts passendes?
Wir nehmen am Stop Moss Verfahren teil und geben eine separate Erklärung über die EU Umsätze beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Wo tauchen die Drittland Umsätze auf? Verkauf nur an Privatkunden.
Herzlichen Dank für eine Hilfe.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Rundfunk- und Fernsehleistungen, die als Streamindienst über das Internet verbreitet werden, ohne dass das eine Nebenleistung eines Fernsehanbieters darstellt, gelten als auf elektrniachem Weh erbrachte Dienstleistungen /AE 3a.11 Abs. 2 UStAE(.
Insofern ist der Ort der Leistung nach § 3a Abs. 5 Satz 2 Nr.3 UStG zu bestimmen, wenn die Leistungsempfänger Nichtunternehmer sind. Der Ort der Leistung ist dann am Ort des Leistungsempfängers. Sie können dies über MOSS abwickeln.
Drittlandsumsätze sind in Deur´tschland nicht steuerbar, Sie geben lediglich an, dass Sie nicht steuerbare Umsätze Drittland erzielt haben.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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vielen Dank für die Rückinfo. Sie schreiben, dass wir nur angeben, dass wir Umsätze Drittland erzielt haben. Wo geben wir das an, außer in unserer Buchhaltung natürlich.
bitte entschuldigen Sie die versprätete Rückmeldung, ich habe Ihre Rückfrage übersehen.
Diese Angabe machen Sie bitte in der Umsatzsteuervoranmeldung, Zeile 41.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater