Üble Nachrede am Arbeitsplatz
Fragestellung
Guten Tag,
ich benötige juristische Beratung bei folgendem Sachverhalt:
Ich bin Führungskraft im mittleren Management in einem großen Dienstleistungskonzern. Ich bin Vorgesetzter von vier weiteren Führungskräften (Teamleiter). Zwischen einem dieser Teamleiter und mir schwelt seit etwa zwei Jahren ein fachlicher und persönlicher Konflikt, welcher immer wieder zu Reibereien geführt hat.
Seit ich vor etwa sechs Monaten diesem Teamleiter in einem sehr emotionalen Gespräch mitgeteilt habe, dass ihn fachlich einer Führungsrolle nicht gewachsen sehe (Anlass für das Gespräch war eine Beschwerde mehrerer seiner Mitarbeiter über ihn beim örtlichen Betriebsrat), eskaliert die Situation zwischen uns immer weiter.
Der Teamleiter ist Betriebsratsmitglied und pflegt einen engen Kontakt zum Betriebsratsvorsitzenden.
Vergangene Woche kam es zu folgendem Vorfall: Der Teamleiter bat mich in einer E-Mail um Unterstützung durch eine Mitarbeiterin aus einem anderen Team. Ich teilte ihm daraufhin mit, dass dies aufgrund eines personellen Engpasses in ihrem eigentlichen Team nicht möglich sei.
Daraufhin schrieb der Teamleiter eine E-Mail an den Betriebsratsvorsitzenden mit der Behauptung, ich würde ihm keine Unterstützung bieten, um ihn „fachlich im Regen stehen zu lassen“, um zu begründen, dass er für seine Rolle ungeeignet sei.
Weiterhin führte er aus, ich wolle ihn „mürbe machen“ sowie mich aufgrund der versagten Unterstützung (die nachweisbar nicht notwendig war) „überspitzt gesagt geschäftsschädigend“ verhalten. Diese E-Mail wurde vom Betriebsratsvorsitzenden an meinen Vorgesetzten sowie in Kopie an den regionalen Vertriebschef sowie an den Vertriebs-Geschäftsführer gesandt. Ich befürchte, dass dies für meine zukünftige Karriere im Unternehmen hinderlich sein könnte, da mein Name nun mit dem Vorwurf des Mobbings und der Geschäftsschädigung verbunden ist.
Ich möchte nun wissen, ob die implizite Beschuldigung des Mobbings sowie die ausdrückliche Beschuldigung, ich verhielte mich „geschäftsschädigend“, welche ohne Gelegenheit zur Stellungnahme an die Geschäftsführung geleitet wurde, den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Ich besitze umfangreichen Schriftverkehr, aus dem hervorgeht, dass ich in der Vergangenheit mehrfach zu diesem konkreten Thema Unterstützung geleistet habe. Ich kann mich außerdem darauf verlassen, dass die anderen drei Teamleiter für mich sprechen würden.
Vielen Dank!
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Antwort von Rechtsanwalt Jan Wilking
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Äußerungen sind an der Grenze zwischen nicht nachweisbarer Tatsachenbehauptung und grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedecktem Werturteil. Unter Berücksichtigung des so genannten Streisand-Effekts (=eine ungewünschte weitere Verbreitung der Informationen aufgrund rechtlichem Vorgehen hiergegen) würde ich zumindest auf eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung verzichten.
Allerdings müssen Sie sich innerhalb des Arbeitsverhältnisses solche für Sie ggf. mit ungünstigen Auswirkungen verbundene, in diesem Kontext nicht erforderliche Aussagen gegenüber anderen Mitarbeitern nicht gefallen lassen, diesbezüglich trifft Ihren Arbeitgeber einen Fürsorgepflicht.
Sie sollten sich daher an den Betriebsrat bzw. in Ihrem Fall wohl besser an Ihren direkten Vorgesetzten wenden, die Vorfälle schildern und eine Aufklärung gegenüber den Empfängern sowie das Untersagen weiterer solcher interner Äußerungen des Teamleiters fordern.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Wilking, Rechtsanwalt
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