Überweisung aus dem Ausland
Beantwortet von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener in unter 1 Stunde
Fragestellung
Guten Tag !
Meine Frau ist eingebürgerte Deutsche und zur Zeit in Ihrem Heimatland Taiwan. Sie hat dort ein vor langer Zeit geerbtes Grundstück im Juni verkauft, das erzielte Geld vom Käufer auf ihr taiwanesisches Bankkonto überwiesen bekommen und den Betrag dann Mitte Oktober in 2 größeren Überweisungen auf ihre Konten bei zwei deutschen Banken überwiesen.
Meine Fragen:
-Ist steuerrechtlich nun etwas spezielles zu beachten ?
-Besteht eine Meldepflicht bei der Bundesbank ? wenn ja: kann ich das an Stelle meiner Frau erledigen ?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen !
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen diese nachfolgend nach von Ihnen geschilderten Sachverhalt beantworten:
-Steuerrecht
Das Erbrecht ist hier, wie Sie geschrieben haben, nicht betroffen. Sie hat es vor langer Zeit geerbt.
Es handelt sich um eine Veräußerung eines schon länger zum Privatvermögen gehörender Vermögensgegenstand, ein privates Veräußerungsgeschäft. In Deutschland ist dieser Vorgang grundsätzlich daher steuerfrei.
-Geldverkehr
Allgemein ist zu sagen:
Die Bundesbank führt im Bereich der Außenwirtschaft und der Bankenstatistik statistische Erhebungen mit Hilfe des Meldewesens durch.
Grundsätzlich sind Geldein- und ausgänge im Auslandgeldverkehr über 12.500 EUR oder Gegenwert der Bundesbank zu melden.
Reine Kontoüberträge (vom Inlandskonto auf das Auslandskonto oder umgekehrt) sind nach §§ 67 ff. AWV nicht meldepflichtig. Es ist zu beachten, dass Zahlungen, die von dem Auslandskonto an Ausländer geleistet oder auf dem Auslandskonto von Ausländern entgegengenommen werden, gemäß dem jeweiligen Grundgeschäft auf Anlage Z 4 zu melden sind.
Für weitere Auskünfte möchte ich Ihnen den Link
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/FAQ_Listen/grenzueberschreitende_zahlungsmeldungen.html
empfehlen.
Die allgemeine Auskunft der Bundesbank erreicht man kostenlos unter der Telefonnr. 08001234111.
Anbei habe ich Ihnen noch das Merkblatt der Bundesbank beigefügt zu Ihrer weiteren Verfügung.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jeannette Uhlig, Steuerberaterin
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