Übertragung vermietete Wohnung an Ehefrau
Fragestellung
Hallo!
Ich möchte meine an Dritte vermietete Wohnimmobilie auf meine Ehefrau übertragen.
Ziel: Die Mieteinkünfte sollen steuerlich von mir auf sie verlagert werden. Dabei möchte ich weder Grunderwerbsteuern, noch Schenkungs-/Erbschaftssteuern zahlen.
Die Wohnung ist ca 200.000 Euro wert und wurde vor 3 Jahren gekauft und abbezahlt. Es gibt ausschließlich monatliche Mieteinkünfte und Nebenkosten/Steuern.
Ich verlange keine Gegenleistungen und habe auch sonst keine Bedingungen.
Wie kann ich das machen? Reicht die Formulierung im Notarvertrag „Gegenleistungen sind nicht vereinbart. Die Übertragung erfolgt schockweise im Wege der ehebedingten Zuwendung?“ Oder muss vielleicht einfach nur der Mietvertrag auf sie übertragen werden? Oder vielleicht beides?
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
Schenkungen innerhalb von zehn Jahren an die Ehefrau sind bis zum Freibetrag in Höhe von 500.000,-- von der Schenkungssteuer befreit. Die an Dritte vermietete Wohnung ist zudem noch in Höhe eines Bewertungsabschlag von 10 % begünstigt. Folglich werden nur 90 % des Wertes der Immobilie berücksichtigt.
Im Notarvertrag sollte z.B. so formuliert werden:
"Gegenleistungen sind nicht vereinbart. Der Beschenkte nimmt die Schenkung hiermit an."
Daneben muss der Mietvertrag übertragen werden. Im Notarvertrag sollte der Gegenstand der Schenkung möglichst genau beschrieben werden (Verweis auf Grundbucheintrag u.a.), damit hier keine Auslegung möglich ist, was übertragen worden ist.
Die Übertragung ist auch von der Grunderwerbsteuer gem. § 3 Nr. 4 GrEStG befreit, da eine Übertragung an den Ehepartner des Veräußerers (hier: Sie) vorliegt. Weil ich nicht weiss, ob Sie weitere Hilfe oder Auskünfte benötigen, möchte ich Ihnen anbieten, bei offenen Rückfragen die Kommentarfunktion zu verwenden und dies auf diesem Wege zu klären.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Über eine positive Bewertung nach Klärung aller Zweifelsfragen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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