Übertragung kinderfreibetrag
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas in unter 1 Stunde
Fragestellung
Guten Tag Herr Thomas,
ich lebe mit meiner Partnerin (nicht verheiratet und nicht einkommenssteuerpflichtig) und unserem gemeinsamen Kind in einem Haushalt. Sie bezieht das Kindergeld.
Ist es möglich den hälftigen Anteil des Kindes auf mich zu übertragen?
Wenn ja, welche Schritte sind zu tun?
Vielen Dank für die Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Rentz
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Herr Rentz,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wenn Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, füllen Sie eine Anlage Kind aus. Das Kindergeld wird Ihnen hälftig angerechnet (unabhängig davon, an wen es ausgezahlt wurde), darüber hinaus erhalten Sie den halben Kinderfreibetrag.
Kinderbetreuungskosten, Schulgeld und ggf. Krankenversicherungsbeiträge für das Kind wird bei dem Elternteil, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat, angesetzt.Hier kann also auch ungleich verteiltwerden, dass der Besserverdienende Elternteil die Sonderausgaben erhält.
Der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte kann nach Antrag entweder ganz bei der Mutter, ganz bei Ihnen oder jeweils hälftig angesetzt werden. Hierzu stellen Sie einen Antrag beim Finanzamt (übereinstimmender Antrag beider Elternteile). Der Effekt dieses Kinderfreibetrags wird jedoch bei Abgabe einer Einkommensteuerjahreserklärung wieder berichtigt, insofern geht Ihnen nichts verloren, wenn Sie eine Einkommensteuerjahreserklärung abgeben, egal, bei welchem Elternteil dieser Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte ist.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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ich war heute auf dem Finanzamt in KA-Durlach, dort sagte man mir, dass es nicht möglich ist den vollen Freibetrag bzw. 1 Kind auf die Lohnsteuerkarte zu schreiben. Auch nicht mit Antrag. Das geht anscheinend nur in bestimmten fällen.
Da wir aber unverheiratet sind und mit dem Kind zusammenleben, ist dies wohl ausgeschlossen.
Könnte es sein, dass dies nur bei verheirateten Paaren möglich ist?
das ist richtig, da habe ich etwas zu schnell aus der Hüfte geschossen, entschuldigen Sie bitte die Flüchtigkeit. Jeder Elternteil erhält pro Kind 0,5, die Zuordnung zu einem Elternteil ist nur möglich, wenn ein Elternteil das Kind "allein angenommen" hat, was bei Ihnen nicht zutrifft.
Der Effekt ist jedoch ohnehin eher gering, da das Kindergeld anteilig gegengerechnet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater