Übertragung Erbteil - teilweise Rück"Schenkung"
Fragestellung
Guten Tag,
Mein Vater ist Teil einer Erbengemeinschaft (insgesamt vier Erben), die zwei Grundstücke (eines davon bebaut) geerbt haben. Mein Vater möchte mir eigentlich seinen Teil des Grundstückes 1 übertragen. Aufgrund der Art des Grundbucheintrages, kann er mir aber nur seinen gesamten Erbteil, also seinen Teil an beiden Grundstücken überlassen, nicht nur ein Grundstück.
Nun würden wir das gerne "untereinander" regeln, ich würde ihm, sobald Grundstück 2 verkauft ist, den Betrag gerne auszahlen/überweisen.
Ist das zulässig? Und wenn nein, gibt es "Umwege"? Gibt es etwas, was besonders beachtet werden müsste?
Vielen Dank und beste Grüße,
C
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
gut, dann melde ich mich gleich bei Ihnen anonym innerhalb der nächsten 15 Minuten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Schulte
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
vielen Dank noch einmal - Bewertung ist abgegeben, ich habe mich mit Emoticons wie Eichhörnchen und Partyhut zurückgehalten. Technisch hätte man tatsächlich von Wurst bis Pandabär alles einfügen können. (Falls Ihnen je der Sinn danach steht:
https://emojipedia.org/nature/
????️)
eine gute Woche noch!
Herzliche Grüße
Cornelia Mansour