Überschreibung des Hauses meiner Mutter
Fragestellung
Hallo Anwalt/in,
meine Mutter ist 85 Jahre und möchte mir diverse Immobilien überschreiben - mein Bruder hat schon seinen Anteil überschrieben bekommen.
Es ist alles geregelt, bis auf das Haus in dem Sie noch alleine wohnt - Sie hat Angst, das ich Sie ins Altersheim bringe oder aus dem Haus ekele und traut mir nicht.
Ich habe Ihr angeboten, Ihr ein lebenslanges Niesbrauchrecht und ebenso meinem Bruder ein Niesbrauchrecht einzuräumen, solange meine Mutter lebt (als Sicherheit für Sie).
Sie will die Überschreibung nur im Testament einbringen - da mein Bruder grossen Einfluss auf die Frau hat, möchte ich nicht den Tag erleben, in dem das geänderte Testament lese.
Nun meine Frage: gibt es eine plausible rechtliche Möglichkeit meine Mutter in Sicherheit zu wiegen und mir das Haus in mein Eigentum zu übertragen.
Morgen 15 Uhr ist Notartermin und Hilfe ist nötig.
Gruß, A. P.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend auf Grundlage Ihrer Angaben beantworte:
1. Die Eintragung eines Nießbrauchsrechtes wird im Grundbuch eingetragen und berechtigt Ihre Mutter den Grundbesitz weiter vollumfänglich zu nutzen. Dies schließt neben einer Selbstnutzung auch die Vermietung mit ein, um Mieteinnahmen zu erzielen für den Fall einer Aufnahme in ein Alters- oder Pflegeheim.
Das Nießbrauch umfasst aber auch eine Regelung. dass die die berechtigten Eltern als Nießbraucher auch die Lasten und Kosten des Grundbesitzes tragen. Die Einschränkung für Ihre Mutter besteht alleine darin, dass die den Grundbesitz nicht mehr verkaufen oder belasten kann.
Das Nießbrauch verhindert durch die Eintragung im Grundbuch, dass es bei einer Zwangsversteigerung untergeht.
Neben einem Nießbrauchsrecht kann alternativ oder kumulativ auch ein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen werden. Im Unterschied zum Nießbrauchsrecht wird das Wohnungsrecht nur zur Eigennutzung bestellt. Ein Wohnrecht macht neben einem Nießbrauchsrecht nicht wirklich Sinn und kann nur als Argument für Ihre Mutter dienen, dass sie den Grundbesitz vollumfänglich nutzen kann.
2. Neben diesen beiden Möglichkeiten kann in einem Übertragungsverträgen zugunsten Ihrer Mutter vereinbart, dass ihr Rückforderungsrechte eingeräumt werden, wenn Sie
- in Vermögensverfall geraten,
- der Grundbesitz belastet oder verkauft wollen und Ihre Mutter dem nicht zustimmt;
- eine Sicherungshypothek durch einen Gläubiger eingetragen wird;
- sie vor Ihrer Mutter versterben sollten.
Weitere Rückforderungsrechte sind grds. frei vereinbar.
Mit diesen Rückforderungsrechten geben Sie Ihrer Mutter indirekten Zugriff auf den Grundbesitz, allerdings nur wenn die Voraaussetzung eintreten, worauf Sie Einfluss haben.
Ich hoffe, dies hilft Ihnen weiter. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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