Überprüfung Steuerbescheid 2017
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 2 Stunden
Fragestellung
Hallo,
Ende 2018 wurde mir ein geänderter Steuerbescheid für 2017 zugestellt.
Ich hatte in 2017 eine Immobilienbeteiligung in Berlin verkauft.
Da die Steuernachforderung wesentlich höher ausfiel als der Verkaufserlös, widersprach ich dem Bescheid. Das Finanzamt teilte mir mit, dass :
" Ihre Einspruchsbegründung betrifft Besteuerungsgrundlagen, die in einem gesonderten Bescheid verbindlich festgestellt wurden (Grundlagenbescheid). In dem von Ihnen angefochtenen Bescheid (Folgebescheid) wurden diese Beträge lediglich übertragen. Das FA ist daran gebunden."
Ich hatte dem Folgebescheid widersprochen, weil mir der Grundlagenbescheid nicht vorliegt.
Das FA hat nun den Einspruch als unbegründet zurückgewiesen.
Für mich ist nun wichtig zu erfahren: was beinhaltet der Grundlagenbescheid und ist die Besteuerung korrekt ?
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage bei yourXpert, die ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Im Grundlagenbescheid ist die Besteuerung der Immobiliengesellschaft verankert. Der Bescheid basiert auf Angaben (Steuererklärung) der jeweiligen Gesellschaft bzw. ändert sich aufgrund durchgeführter Betriebsprüfungen. Die Feststellungen der Besteuerungsgrundlagen für alle Gesellschafter dieser Gesellschaft finden sich in diesem Bescheid. Dieser Bescheid wiederum findet dann Einfluss in den einzelnen Einkommensteuerbescheid der Gesellschafter, in dem das Ergebnis entsprechend der Beteiligung aufgeteilt wird.
Wenn es nun Unstimmigkeiten gibt, die die Gewinnzuweisung aus der Gesellschaft betreffen, muss zwingend gegen diesen Feststellungsbescheid Einspruch eingelegt werden. Dieses kann aber in der Regel nicht der einzelne Gesellschafter tun, weil die Gesellschaft einen Bevollmächtigen bestellt hat, der diese Befugnis hat. Dieses hat den Hintergrund, dass das Finanzamt ansonsten möglicherweise eine Vielzahl unabgestimmter Rechtsbehlefe abarbeiten müsste.
Wenn Sie also der Meinung sind, dass die Zuweisung Ihrer Einkünfte nicht korrekt sind, sollten Sie die Geschäftsführung der Immobiliengesellschaft auffordern, die Besteuerungsgrundlagen zu erläutern und bei Feststellung von Fehlern, Einspruch gegen den Feststellungsbescheid einzulegen.
Wenn der Feststellungsbescheid aufgrund des Rechtsbehelfs geändert wird und sich auch Änderungen für Sie ergeben, so erhält Ihr Finanzamt automatisch eine Benachrichtigung über die eingetretene Änderung. Der betreffende Steuerbescheid wird dann von Amts wegen geändert.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Abschließend bedanke ich mich für eine positive Bewertung, wenn Sie mit der Beratung zufrieden sind.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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