Übernahmeprotokoll nicht unterschrieben > keine Aufhebung
Fragestellung
Meinen Fall vielleicht ganz kurz umrissen:
- Ein Mietvertrag wurde in 01/2016 unterschrieben mit Mietstart: 05/2016.
- Mietvertrag vom Vermieter selbstgeschrieben mit mind. 2 offensichtlichen Fehler: Nettokalt- (400?) und Warmmiete (530?) verwechselt & Treppenhausreinigung inkludiert statt exkludiert (war mir damals beides noch egal).
- Mündlich abgesprochen, dass die Wohnung weiss übergeben wird und eine Wand neu tapeziert wird.
- Schlüsselübergabe Mitte 04/2016 mit dem Vermieter.
- Wohnung vollkommen unverändert.
- Seien Aussage: Die Vormieterin hätte versichert, dass ich mündlich mit ihr abgesprochen habe, die "Wohnung wie gesehen" zu übernehmen. (dies stimmt nicht- weder mündlich noch schriftlich)
- Außerdem laute Heizungsgeräusche
- Übergabeprotokoll nicht unterschrieben. Dem Vermieter ganz klar gesagt, dass ich die Wohnung so nicht nehme. Seine Aussage: "Muss Vormieterin alles machen." Diese per sms angeschrieben, dass ich Wohnung nur in weiss übernehme. Keine Reaktion. Dem Vermieter außerdem gesagt, dass die Heizung in Ordnung zu bringen ist. Sein Kumpel war da, aber kein Erfolg.
- Beides bis dato unverändert
- Übergabeprotokoll bis heute nicht unterschrieben
- Vermieter weigert sich den Mietvertrag aufzuheben und akzeptiert nur 3-monatige Kündigung
- Außerdem erwartet er von mir nun, dass ich die Wohnung renoviere und neu tapeziere. Zitat: "Du wolltest Wohnung wie gesehen aber so kann ich die nicht ja weitervermieten." (obwohl ich keinen einzigen Tag darin gelebt habe und die Wohnung selbst in weiß übergeben haben wollte, außerdem findet sich da im Mietvertrag absolut nichts zu)
Da bräuchte ich einmal eine Rechtsberatung, da ich hier nicht mehr so wirklich weiter weiß. Was soll ich tun? Wirklich die 3 Monate zahlen und/oder die Wohnung renovieren? Das Übergabeprotokoll wurde ja nie unterschrieben
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Ich würde zunächst den Vermieter letztmalig anmahnen, eine gebrauchs- und mangelfreie Wohnung Ihnen zu überlassen. Ich würde eine Frist bis nächste Woche Freitag setzen, schriftlich, und dann sofort zu Mietbeginn am 1.5. schriftlich mit Einschreiben die außerordentliche Kündigung erklären, rein vorsorglich und hilfsweise die fristgerechte Kündigung sicherheitshalber. Miete würde ich nicht zahlen.
Der Vermieter hat nichts schriftliches gegen Sie in der Hand, vor allem nicht beweisbar, denn da kann er sich nicht auf nicht stattgefundene Absprachen mit der Vormieterin berufen.
Es gilt das Gesetz:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
§ 543 Abs. 2
Ein wichtiger [Kündigungs-]Grund liegt insbesondere vor, wenn
1.
dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt.
Das würde ich ins das Schreiben mit der Frist reinsetzen und mich darauf berufen.
Teilen Sie in dem ersten Schreiben mit der Frist mit, dass Sie bei fruchtlosen Fristablauf sofort kündigen würden.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Mietrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Wie schaut es aus mit dem Renovierungswunsch des Vermieters. Er beharrt ja darauf, dass es an mir liegt strenggenommen die Wohnung der Vormieterin zu renovieren (ich selbst habe ja darin ja absolut gar nichts gemacht, geschweige denn auch nur eine Sekunde darin gewohnt). Was in meinen Augen einfach vollkommen inakzeptabel ist.
vielen Dank für Ihre Rückfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Auch hier hat der Vermieter nur widersprüchliches bzw. nichts beweiskräftiges gegenüber Ihnen aller Voraussicht nach zur Verfügung.
Nach dem Gesetz ist er dann mangels abweichender Vereinbarung selbst dafür verantwortlich.
Ohne selbst dort in der Wohnung gewohnt zu haben, besteht in der Tat selbst bei einer Mietvertragsklausel oder einer -abrede kein Renovierungsbedarf, bzw. wäre dieses anderenfalls unwirksam.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt