Übernahme der Afa für Eigentumswohnung
Fragestellung
Meiner Mutter wurde 1996 eine, 1992 erbaute, Eigentumswohnung als Schenkung von Ihrem Vater übertragen.
Bis Ende 2017 war die Wohnung jedoch mit einem Nießbrauchsrecht der Ehefrau des Vaters belegt.
Seit Ablauf des Nießbrauchsrechts ist meine Mutter die Nutznießerin.
Die Wohnung ist seit Mai 2018 vermietet, die Erträge müssen als Einkommenssteuer versteuert werden.
Laut meiner Internetrecherche ist es möglich eine Afa für die geerbte Eigentumswohnung anzusetzen. Leider ist es nicht mehr möglich die Höhe die Anschaffungs / Baukosten zu belegen, da hierzu keine Unterlagen oder Kaufverträge mehr vorliegen.
Wie können in diesem Fall die Anschaffungskosten / die Afa geschätzt oder belegt werden?
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Sehr geehrter Ratsuchender,
soweit gar keine Unterlagen vorliegen, können Sie sich an die Bewertungsstelle des Finanzamtes wenden. Ggfs. liegen hier Informationen zu diesem Grundstück (alte Notarverträge) vor. Alternativ gibt es einen Einheitswertbescheid für die Grundsteuer. Daraus kann auch eine Bewertung abgeleitet werden.
Soweit Sie den möglichen Notar aus 1992 kennen, dann könnten auch hier Unterlagen vorliegen.
Wenn Sie alle Möglichkeiten geprüft haben ... gem. § 88 Abgabenordnung hat das Finanzamt die Pflicht, den Sachverhalt selbst zu ermitteln.
Sehr pragmatisch wäre der Ansatz eines geschätzten Wertes aus 1992 und auch dies dem FA mitzuteilen. Sollte das FA damit nicht einverstanden sein ... landen wir wieder bei § 88 AO.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Steuerberater
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