Übernachtungspauschale ArbeitNEHMER Betriebsausgabe ?
Fragestellung
Einer unserer Mitarbeiter ist für eine längere Zeit für uns im Ausland tätig und wir erstatten Ihm hierfür die Übernachtungspauschale laut Tabelle ( USA €102 )
Können wir diese Kosten als Betriebsausgaben gelten machen ?
Oder können wir nur Verpflegungspauschalen als Betriebsausgaben geltend machen ?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Der Arbeitgeber hat ein Wahlrecht. Er kann bei Übernachtungen seines Arbeitnehmers im Ausland entweder die tatsächlichen Aufwendungen abziehen (sofern angemessen) oder aber die Übernachtungspauschalen, die für das jeweilige Land gelten. Macht der die tatsächlichen Übernachtungskosten geltend, sind diese durch Rechnungen nachzuweisen. Erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Übernachtungspauschalen, sind Rechnungen nicht erforderlich. Die ausländische Umsatzsteuer darf nicht als Vorsteuer abgezogen werden. Diese gehört mit zu den Übernachtungskosten.
Fazit: Übernachtungspauschalen sind Betriebsausgaben. Der Arbeitnehmer darf Übernachtungskosten dann natürlich nicht noch als Werbungskosten geltend machen.
Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
(Steuerberater)
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vielen Dank für die Antwort. Jetzt ist bei uns noch eine Nebenfrage aufgetaucht. Dürfen die Pauschalen auch für arbeitsfreie Tage als Ausgaben gelten gemacht werden?
z.B. Mitarbeiter ist für 2 Monate durchgehen im Ausland arbeitet aber nicht am Wochenende. Können wir dann 60 Tage oder nur 40 Tage ansetzten?