Tilgungszuschuss von der KfW - Steuerliche Relevanz
Fragestellung
Wir haben einen Tilgungszuschuss von der KfW für ein KfW-Darlehen - KfW-Energieeffizentes Sanieren (151) - bekommen für eine zu errichtende Eigentumswohnung, die vermietet wird.
Wie gehen wir damit steuerlich um?
1.
Der Kreditzuschuss verkürzt die Laufzeit des Darlehens (frühere Fälligkeit der letzten Annuität) und somit auch die Zeit, in der wir die Kreditkosten als Werbungskosten bei Vermietungen und Verpachtungen absetzen können. Mehr brauchen wir nicht zu berücksichtigen.
Ist der KFW-Zuschuss ein energiepolitisch gewollter sogenannter verlorener Zuschuss, den wir nicht versteuern und nicht bei der Erklärung angeben müssen?
Oder:
2.
Handelt es sich bei den bezuschussten Aufwendungen um Herstellungskosten und wir müssen den Tilgungszuschuss von der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung abziehen? Damit würde sich dann auch die AfA reduzieren.
Falls ja, ziehen wir dann nur prozentual den Gebäudeanteil ab oder den kompletten Tilgungszuschuss?
Vielen Dank für die Antwort!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Abend und vielen Dank für die Nutzung von yourXpert! Ihre Anfrage möchte ich gerne im Rahmen einer Ersteinschätzung beantworten.
Gem. R21.5 Abs.1 der Einkommensteuerrichtlinien (EStR) sind Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln von der Bemessungsgrundlage der Abschreibungen abzuziehen, sofern es sich bei den bezuschussten Aufwendungen um Herstellungskosten handelt. Der Zuschuss gehört nicht zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Da Sie von einer zu errichtenden Eigentumswohnung sprechen, gehe ich davon aus, dass es sich bei Ihrem Fall um Herstellungsaufwand handelt. Da explizit die Maßnahme an sich bezuschusst wird und nicht der Grunderwerb, ist die AfA-Bemessungsgrundlage vollständig um den Zuschuss zu kürzen.
Die angesprochene Richtlinie finden Sie hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/443548_21___5/
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich bitte gerne.
Ih möchte darauf hinweisen, dass dieses Forum keine persönliche Steuerberatung ersetzen kann . Vielmehr dient es dazu eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Fehlende oder unvollständige Sachverhaltsangaben können das rechtliche Ergebnis verändern.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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