Testament mit Vermächtnissen
Fragestellung
Ausgangspunkt:
Es existiert ein gemeinsames Testament der Eheleute. Sie haben sich einander wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt, der Erstversterbende von ihnen den Überlebenden. Ein Ehepartner ist bereits verstorben. Schlusserbe ist der Sohn.
Zusätzlich setzten die beiden Eheleute folgende Vermächtnisse (Vorausvermächtnisse) aus:
1/4 des Nachlasswertes soll als Geldbetrag zu gleichen Anteilen an mehrere einzeln aufgeführte Personen gehen.
Fragen:
Geht bei Tod eines Vermächtnisnehmers sein Anspruch auf seinen Erben über? Wenn nein, erfolgt dann die Aufteilung des (1/4) Nachlasswertes auf die restlichen Vermächtnisnehmer ?
Ist es juristisch möglich, dass die Vermächtnisse schon zu Lebzeiten des Letztüberlebenden ausgezahlt werden (mit der warmen Hand geben). Ich setze voraus, dass alle Vermächtnisnehmer damit einverstanden sind!!
Wenn ja, wie ist das zu regeln ?
Hat der spätere Alleinerbe (Sohn) dann trotz des Testaments "keine Vermächtnisse" mehr auszuzahlen? Ist das dann rechtssicher ?
Wie wird der Wert des Gesamtvermächtnisses ermittelt (einschl. Bewertung von 3 Immobilien) ?
Kann mit der Vermächtnisnehmern einvernehmlich ein Wert vereinbart werden, ohne großartig noch Gutachter zur Bewertung heranzuziehen?
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte/r Ratsuchende(r,
Ihre Fragen füge ich zusammen mit den Antworten zur besseren Übersicht ein:
Fragen:
Geht bei Tod eines Vermächtnisnehmers sein Anspruch auf seinen Erben über? Wenn nein, erfolgt dann die Aufteilung des (1/4) Nachlasswertes auf die restlichen Vermächtnisnehmer ?
NEIN: der Anspruch geht nicht über, sondern das Vermächnis wird dann unwirksam, wenn der Vermächnisnehmer vor dem Erblasser verstirbt ( § 2060 BGB).
Es erfolgt auch keine Verteilung auf die übrigen Vermächnisnehmer, sondern es fällt der Erbmasse zu.
Ist es juristisch möglich, dass die Vermächtnisse schon zu Lebzeiten des Letztüberlebenden ausgezahlt werden (mit der warmen Hand geben). Ich setze voraus, dass alle Vermächtnisnehmer damit einverstanden sind!!
Wenn ja, wie ist das zu regeln ?
MÖGLICH ist das, sollte im Rahmen eines schriftlichen Vertrages (unterzeichnet vom Erblasser, Erben und Vermächnisnehmer) niedergelegt werden.
Dann wäre das Vermächnis nach §2171 BGB unwirksam. Da es im Streitfall vom Erben bewiesen werden müsste, sollte es schriftlich festgehalten werden.
Hat der spätere Alleinerbe (Sohn) dann trotz des Testaments "keine Vermächtnisse" mehr auszuzahlen? Ist das dann rechtssicher ?
WENN er mit dem schriftlichen Vertrag nachweisen kann, dass das vermächnis schon zu Lebzeiten erfüllt worden ist, ist es rechtssicher. Aber der Sohn als Erbe miuss diesen Nachweis führen.
Wie wird der Wert des Gesamtvermächtnisses ermittelt (einschl. Bewertung von 3 Immobilien) ?
Kann mit der Vermächtnisnehmern einvernehmlich ein Wert vereinbart werden, ohne großartig noch Gutachter zur Bewertung heranzuziehen?
SOFERN die Parteien (also auch der Erblasser, denn ohne den geht gar nichts) sich einig sind, kann der Wert ohne Gutachter gemeinsam festgelegt werden.
Auch das sollte dann aber unbedingt schritlich festgehalten werden und die Originalunterschriften der drei Beteiligen (Erblasser, Erbe, Vermächnisnehmer) enthalten.
Gibt es keine Einigung, muss ein Gutachter den Wert bestimmen.
Sofern die Beteiligten ganz sicher gehen wollen, sollte dieser Vertrag und die Unterschriften über einen Notar erstellt/abgegeben werden, da dann damit nahezu jede spätere Streitauseinandersetzung zu vermeiden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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