testament mit Teilungsanordnung?
Fragestellung
Erblasser hatte zwei Kinder und vererbt zwei Immobilien A und B.
Folgende Formulierung im Testament:
Das Haus in A bekommt unser Sohn, der die Hälfte bereits bekommen hat.
Das Haus in B bekommt unsere Tochter wie verabredet.
Beide Kinder erben die angegebenen Immobilien erst nach dem Tod beider Elternteile einschliesslich Inventar und Bargeld zu gleichen Teilen.
Meine Bemerkung: Beide Elternteile sind nun verstorben. Der aktuelle Wert (Gutachten) der Immobilien : A= 200`000.- und B=400`000.-
Meine Frage: Bedeutet diese Formulierung , dass eine Teilungsanordnung mit Wertausgleich vorliegt?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrter Ratsuchender,
sofern die Erblasser im Testament nicht ausdrücklich geregelt haben, dass kein Wertausgeich erfolgen soll, handelt es sich um eine Teilungsanordnung. Bei dieser findet ein entsprechender Wertausgleich statt.
Das Gegenteil wäre ein Vorausvermächtnis, bei dem kein Wertausgleich stattfindet.
Das die Erblasser dieses gewollt haben ergibt sich auch aus der Formulierung "zu gleichen Teilen".
Ich würde Ihre Frage daher bejahen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.
Mit freundlcihen Grüßen
K. Standke
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