telefonische auskunft an chefin von fahrschule
Beantwortet
Fragestellung
mein fahrlehrer hat meiner chefin telefonisch auskunft über den aktuellen stand gegeben. ist das zuläsig?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort des Experten
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine Datenweitergabe nicht ohne Weiteres zulässig. Die Fahrschule hätte Ihren Arbeitgeber nur informieren dürfen, wenn Sie hierzu Ihr Einverständnis gegeben hätten oder wenn Ihr Arbeitgeber in den Fahrschulvertrag einbezogen ist. Ohne einen entsprechenden Rechtsgrund darf die Fahrschule Ihren Arbeitgeber jedoch nicht informieren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
*anonymisiert*
- Rechtsanwalt -
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