Teilstationäre Rehabilitation Anspruch auf Zimmer
Fragestellung
Guten Tag,
ich bin seit 05.01.16 in teilstationärer Rehabilitation in einer psychosomatischen Klinik. Ich hatte mich für diese Klinik entschieden, weil man mir u. a. telefonisch zugesichert hatte, dass ich während der teilstationären Behandlung ein Zimmer haben werde. Ich habe zwar ein Zimmer, aber leider hat dies weder ein WC noch eine Dusche. Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass das Zimmer volll ausgestattet ist, so wie alle anderen Zimmer in der Klinik auch. Bitte teilen Sie mir mit, ob ich einen rechtlichen Anspruch auf ein Zimmer habe. Der Oberarzt teilte mir mit, dass das nur ein Bonus wäre und da alle Zimmer belegt seien, wäre auch keines mit WC und Dusche frei. Das ist sehr ärgerlich und trägt nicht dazu bei, eine erfolgreiche Behandlung zu bekommen.
Mit freundlichem Gruß
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
bei meiner Antwort ist zu unterscheiden zwischen dem Zimmer ohne WC und Bad und dem Zustand, der sich aus den Bildern ergibt.
Die Antwort zum Zimmer wird Ihnen leider nicht zusagen:
Sie haben den gesetztlichen und vertraglichen Anspruch auf die Rehablilitationsleistungen.
Dazu gehört aber weder ein Einzelzimmer, noch ein eigenes WC oder Bad.
Zwar sind Einzelzimer heutzutage fast schon Standard. Aber eben noch nicht in so einem Sinne, dass man von ein Gewohnheitsrecht und damit Anspruch sprechen könnte.
Und wenn dieses Recht schon für ein Einzelzimmer nicht besteht, besteht es dann als Steigerung auch nicht für ein eigenes WC oder Bad.
So verständlich Ihr Wunsch auch ganz bestimmt ist - einen gesetzlichen Anspruch haben Sie nicht.
Vertraglich kann das dann anders sein, wenn im Klinikaufnahmevertrag diese Leistung ausdrücklich zugesagt worden ist. Das wird man aber nur mittels Prüfung des Klinikaufnahmevertrages klären können, wobei ich mir das aber nicht vorstellen kann.
Hier bleibt Ihnen daher nur noch die Möglichkeit, mit dem Maßnahmeträger zu sprechen. Machen Sie dabei deutlich, dass Sie den Behandlungserfolg als gefährdet ansehen, so dass es dann ggfs. zu einer anderen Klinikzuweisung kommt.
Genau das gilt für den Zustand der Klinik, der sich in Ihren Bildern zeigt. Zumindest ist den Bildern zu entnehmen, dass offenbar Bauarbeiten durchgeführt werden. Sofern diese so störend sind, dass der Behandlungserfolg gefährdet sit, können Sie eine andere Klinikzuweisung einfordern.
Mit den Bildern werden Sie insgesamt die Situation genau darstellen und in diesem Zusammenhang natürlich Ihre Beeinträchtigungen herausstellen müssen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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grundsätzlich ist diese Möglichkeit gegeben.
Eine Verschiebung kommt dann in Betracht, wenn der Behandlungserfolg gefährdet ist. Natürlich ist es gerade bei einem Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik wichtig, dass die Rückzugsmöglichkeit ungestört gegeben ist; es soll gerade während des Aufenthaltes nicht noch zu zusätzlichen Belastungssituationen kommen.
Als Vorgehen würde ich anraten, zunächst die Klinikleitung auf dem Missstand hinzuweisen und ein anderes Zimmer einfordern; zeitglich ist der Maßnahmeträger davon in Kenntnis zu setzen. Weiter sollten Sie sich ärztlicherseits bestätigen lassen, dass der Behandlungserfolg gefährdet ist. Das kann auch durch Ihren Hausarzt/behandelnden Facharzt erfolgen.
Sollte kurzfristig keine Abhilfe in der Klinik geschaffen werden können, beantragen Sie das Verschieben der Maßnahme; unter Umständen kommt noch eine Reha in einer anderen Einrichtung in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
der Maßnahmeträger, die TK-Krankenkasse hat mir mitgeteilt, eine Verschiebung der Reha wäre nicht möglich, da ich diese bereits begonnen hätte, das Zimmer würde den Behandlungserfolg nicht gefährden, da es ja eh nur ein Bonus ist, die Klinik kann mir kein anderes Zimmer anbieten, da alle belegt sind. Die TK teilte mir mit, ich müsste die Reha neu beantragen, außerdem sei man ja so kulant gewesen, mir die Reha ambulant zu genehmigen, was sonst gar nicht üblich sei und von einem Zimmer bei einer ambulanten Reha (ich habe versucht zu erklären, dass ich teilstationär und nicht ambulant behandelt werde) hätte man noch nie gehört. Ich denke dann werde ich die Reha wohl abbrechen. Die TK ließ überhaupt keine Diskussion zu, eigentlich würde ich mich jetzt bei der unabhängigen Patientenberatungsstelle über die TK beschweren, dummerweise wird diese jetzt von einem Unternehmen geführt, dass gleichzeitig die Krankenkassen bei Kosteneinsparungen berät. Ich fühle mich wirklich verarscht, sorrry, aber uns geht es ja allen gut, wie frau Merkel nicht müde wird zu betonen, man sollte bloß nicht krank werden und Kassenpatient sein, hätte sie hinzufügen sollen! Tut mir leid, aber ich bin einfach sehr wütend, verzweifelt und enttäuscht.
Dennoch danke Ich Ihnen für Ihre kompetente und zügige Beratung und wünsche Ihnen einen schönen Tag, für den Zustand des Gesundheitswesen können Sie ja nichts.
Mit freundlichem Gruß
M. H.