Tantieme für Geshäftsjahr 2020 nach Kündigung
Fragestellung
Ich habe zum Oktober 2020 (eingestiegen Juni 2018) meinen Arbeitsplatz gewechselt. Der alte Arbeitgeber hat bei Einstellung eine jährliche Tantieme in Höhe von 2 Bruttomonatsgehältern zugesagt (Details entnehmen Sie bitte den angehängten Dokumenten). Meine Tantieme für das Geschäftsjahr 2019 (01.03.2019 - 29.02.2020) habe ich in voller Höhe erhalten mit mündlichem Vermerk, dass die Auszahlung an bereits ausgeschiedene Mitarbeiter ja ein "Gutwillen" der Firma war und dies nicht üblicherweise so passieren würde.
Für das Geschäftsjahr 2018/2019 habe ich nachträglich (erst am 17.04.2019) eine Zusatzvereinbarung für meinen Vertrag bekommen, die die Tantiemenauszahlung regeln soll (entnehmen Sie bitte ebenfalls dem Anhang). Für das ausgezahlte Geschäftsjahr 2019/2020 habe ich keine Zusatzvereinbarung bekommen, alle anderen Mitarbeiter der Firma ebenfalls nicht, sodass davon auszugehen ist, dass die Tantieme jedes Jahr ausgezahlt werden.
In der Zusatzvereinbarung steht ebenfalls der Passus "Die Höhe berechnet sich nach der [...] oder bei Austritt vor dem 28./29. Februar eines Jahres [...] zugrunde liegenden Zeitspanne zeitanteilig."
Dies würde für mich als Laien bedeuten, dass ich ebenfalls eine Anspruch auf meine Tantieme vom 01.03.2020 - 31.09.2020 habe. Das Unternehmen hat mir auf Nachfrage jedoch nur eine Standardantwort "die Zahlung der Tantieme ist freiwillig" mitgeteilt.
Daher meine Frage an Sie: Denken Sie, es macht Sinn, für die Auszahlung der Tantieme einen Rechtsanwalt einzuschalten bzw. könnten Sie ggf. die Vertretung übernehmen? Wir sprechen bei 2 Bruttomonatsgehältern von 4.700€ x 2, also 9.400€, anteilig auf 6 Monate also insgesamt 4.700€ brutto.
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Antwort von Fachanwältin für Arbeitsrecht Katrin Muno
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine klare Aussage ist leider weder aufgrund gesetzlicher Vorgaben noch aufgrund der vorliegenden individuellen Vereinbarungen möglich.
Zunächst könnte man an einen Anspruch aus betrieblicher Übung denken,
Die Rechtsprechung verlangt für eine betriebliche Übung jedoch eine mindestens dreijährige lang wiederholte Zahlung. Hinzukommt, dass bei Ihnen im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass es sich auch bei Tantiemenzahlungen um freiwillige Leistungen handelt auf die auch nach mehrmaligen Zahlungen (betriebliche Übung) kein Rechtsanspruch besteht sofern nicht die Zusatzvereinbarung etwas anderes festlegt.
Die vorliegende Zusatzvereinbarung bezieht sich nur auf das Geschäftsfjahr 2018/2019 und regelt nichts verbindliches für die Folgejahre. Daher gelten im Zweifel die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag.
Es ist richtig, dass die Zusatzvereinbarug einen anteiligen Anspruch annimmt, wenn der Austritt vor Ende Februar des Jahres bzw. vor Ablauf der Vereinbarung zugrunde liegenden Zeitspanne erfolgt.
Im Ergebnis wird damit die grundlegende Vereinbarung im Arbeitsvertrag maßgeblich sein, so dass die Zahlung grundsätzlich freiwillig und vom Arbeitgeber jedes Jahr neu entschieden werden kann. Wird jedoch grundsätzlich für das Geschäftsfjahr 2020/2021 eine Tantieme an die Mitarbeiter gezahlt, sprechen mehr Argumente dafür, dass Sie auch (zumindest anteilig) Anspruch auf eine Auszahlung haben. Aus dem mir vorliegenden Ausschnitt aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich nämlich nicht, dass kein Anspruch besteht, wenn das Arbeitsverhältnis im Anspruchszeitraum beendet wird. Unklarheiten bei den Formulierungen gehen zu Lasten des Arbeitgebers.
Die Tantiemenauszahlung müsste ja im Sommer 2021 erfolgen. Folglich müsste man dann klären, ob grundsätzlich eine Tantiemenzahlung an die Belegschaft erfolgt ist um dann auch Ihre einfordern zu können.
Sind alle Tantiemenzahlungen im Juli erfolgt? Damit nachvollziehbar ist, wann die Zahlungen grundsätzlich fällig wären. Gibt es Ausschlussfristen in Ihrem Arbeitsvertrag? Wenn Tantiemen gezahlt werden müsste man versuchen diese anteilig für sieben Monate (03/20 - 09/20) geltend zu machen. Gerne können Sie dann erneut auf mich zu kommen um den Anspruch geltend zu machen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Katrin Muno
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte laden Sie die Dokumente noch hoch. Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Katrin Muno
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Sie hatten eine Deadline gesetzt. Diese würde ich gerne einhalten. Um Ihren Auftrag bearbeiten zu können, benötige ich die Dokumente (Vereinbarungen zu den Tantiemezahlungen). Können Sie ggfs. auch die Bearbeitungsfrist bis morgen verlängern. Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Katrin Muno
Fachanwältin für Arbeitsrecht
entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort, beim Neueinstellen scheinen die Dokumente verloren gegangen zu sein. Ich habe sie entsprechend angehängt. Sollten Sie zur Beantwortung der Frage weitere Dokumente benötigen, melden Sie sich bitte. Ich habe die Deadline nochmal um 7 Tage verlängert, sollten Sie mehr Zeit zur Beantwortung der Frage benötigen, ist das auch kein Problem.
Viele Grüße
P. C.
vielen Dank. Die Zeit ist ausreichend. Ich melde mich, falls noch Unterlagen fehlen sollten.
Herzliche Grüße
Katrin Muno
Fachanwältin für Arbeitsrecht