Tätowierung _ Gibt es eine Gewährleistungspflicht zum Nachstechen?
Fragestellung
Hallo,
ich habe mich am 26.04.17 tätowieren lassen und war erstmal prinzipiell mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Da das Bild nach ein paar Wochen noch etwas heller geworden ist und einige Linien nicht mehr ganz durchgängig sind, habe ich mich um einen Termin zum Nachstechen bemüht. Diesen habe ich nach einer erneuten persönlichen Vorstellung (zur Begutachtung) anfang Juni auch für den 29.09.17 erhalten. Allerdings wurde mir einfach 1,5 Tage vor dem Termin per Facebook abgesagt. Einen neuen Termin habe ich nicht erhalten. Nach vielen Anrufen, Nachrichten und persönlichem Erscheinen habe ich dann wiederwillig einen erneuten Termin für den 19.01.18 erhalten. Ich habe mich schon sehr gefreut und lange gewartet. Jetzt wurde mir wieder 1,5 Tage vorher per Facebook abgesagt mit der Begründung es sei einfach nicht nötig. Die Tätowiererin hat mir mitgeteilt, dass auf dem Bild (frisch gestochen) und aus ihrer Erinnerung zu erkennen sei, dass keine Notwendigkeit für ein Nachstechen besteht. Ich könnte mich nach einer kurzen Besichtigung und 7 Monate später nicht mehr an jede Linie erinnern. Ich habe Sie gebeten sich das Tattoo nochmal anzusehen und auch das hat sie abgelehnt. Ich weiß nicht ob Sie je vor hatte meine Tätowierung nachzustechen. Ich habe monatelang gewartet und für die Leistung auch bezahlt. Ich habe nichts Unmenschliches verlang, nur ein Nacharbeiten kleineren Stellen oder wenigstens nochmal ein Gespräch. Das Bild befindet sich ja auf meinem Arm und ich muss es jeden Tag sehen. Der Umgang und das Hinhalten von dem Studio ist eine absolute Frechheit. Ich habe bereits die Studioleitung angeschrieben. Hier wurde mir mitgeteilt, dass auf das Urteil der Mitarbeiterin vertraut wird. Danach habe ich keine weitere Stellungnahme erhalten. Ich würde gern wissen ob ich hier rechtlich etwas tun kann.
Mit freundlichen Grüßen
Wiebke Rohwedder
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
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mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und die Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Im Falle der Beauftragung teilen Sie mir bitte Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Schulte
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gern können Sie mich morgen zwischen 08:00 und 18:00 Uhr zurückrufen. Meine Nummer ist: 015117624518
Leider habe ich keine Festnetznummer.
MfG
Schulte
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Schulte
Rechtsanwalt