Streitwert Amtsgericht
Fragestellung
Guten Tag Herr Weber,
Sie hatten mir am 11/12.08.14 schon einmal geholfen bei der Überprüfung der Rechnung meiner Scheidungsanwältin.
Jetzt hat das Amtsgericht den Streitwert festgelegt und der ist niedriger, als derjenige, den meine Anwältin seinerzeit als Berechnungsgrundlage genommen hat.
Sie will jetzt, dass ich ein Schreiben unterschreibe, in dem ich auf alles verzichte. D.h. die Rechnung anerkenne, die ich ja schon bezahlt habe.
Ich möchte jetzt gern wissen, wie hoch die Differenz der Rechnung wäre mit Grundlage des neuen Streitwertes...
Können Sie mir bitte weiterhelfen ?
Ich füge die ehemaligen Rechnungen noch einmal bei und die beiden Streitwertfestsetzungen des Gerichts.
Mit freundlichen Grüssen,
Angelika Oberländer
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Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrte Ratsuchende,
nach den gerichtlichen Streitwerten entstehen folgende Kosten:
Az: 610 F 3975/12: € 6776,45 (€ 7386,09)
Az: 610 F 281/14: € 5682,01 (€ 9511,67)
Az: 610 F 6592/13: € 1171,67 (€ 2085,95)
Es sind stets die Brutto-Summen inkl. Umsatzsteuer. Die Beträge in Klammern sind die Beträge laut Vorschußrechnung.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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für die schnelle Bearbeitung! Mit diesen Zahlen kann ich jetzt was anfangen und werde meiner Anwältin dann wohl die Stirn bieten.
Es geht ja immerhin um mehr als 5000 Euro...
Ich weiss nicht, ob Sie das Begleitschreiben zur Verfahrenswertfestsetzung des Gerichts gelesen haben. Darin "droht" mir die Anwältin, dass, wenn ich nicht den von ihr vorbereiteten Text unterschreibe, sie quasi den Streitwert anfechten wird bzw. Klage gegen mich erheben wird - wenn ich letzteres richtig verstanden habe...
Eine ganz kleine Frage habe ich noch: auf der Rechnung ist eine Position: Verfahrenskostenvorschuss Ehescheidung 961,28. Darauf sind Sie gar nicht eingegangen. Könnten Sie mir dazu noch etwas sagen?
Falls dies jedoch den Rahmen hier sprengen würde, dann ist es auch ok. Ich habe ja jetzt den ungefähren Anhaltspunkt, den ich brauchte.
Falls ich nichts mehr von Ihnen höre, bedanke ich mich noch einmal und wünsche Ihnen einen schönen Feiertag.
Mit freundlichen Grüssen,
A. Oberländer
ich bin auf die Position Verfahrenskostenvorschuß Ehescheidung nicht eingegangen, weil ich dazu keinen gerichtlichen Streitwert finden konnte.
Die Anwältin kann eine sogenannte Streitwertbeschwerde einlegen, wenn dieser stattgegeben wird, werden die Streitwerte angepaßt. In dem Fall können Sie nicht mehr soviel Geld zurückfordern, müssten im Extremfall noch nachzahlen. Dann könnte die Anwältin gleich eine Festsetzung der Gebühren beantragen, dann hätte sie gleich einen vollstreckbaren Titel gegen Sie.
Angesichts des doch beachtlichen Betrages von € 5000 sollten Sie einen Anwalt einschalten, der den Fall vollumfassend prüft.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt