Strafmaß Kartenbetrug
Fragestellung
Guten Tag liebe Experten , ich möchte ihren Rat in folgender Angelegenheit,
Mein Freund und ich wurden vor einer Woche als er mit einer gestohlenen EC-Karte bezahlte verhaftet.Seid dem sitzt er in Untersuchungshaft,ich konnte nach 2std nach Hause gehen . Eine Hausdurchsuchung wurde durchgeführt,bei der 3 EC-Karten, Personalausweise sowie Reisepässe und diverse Schlüsselbunde in meinem Freund seinem Arbeitszimmer gefunden wurden.Die gefundenen Sachen hatte mein Freund vor einiger Zeit ,von einem"guten"Freund bekommen mit der Bitte sie für ihn aufzubewahren.Die Ec-Karte mit der er bezahlte war von einem Typ(ich hab ihn nur einmal kurz gesehen,im dunkeln),den er in der Spielothek kennen lernte,die mein Freund in den letzten 2 Monaten täglich aufsuchte.Da er sehr viel Geld verspielte bzw.verlor hatte er sich von diesem Typen eine nicht geringe Summe an Geld geliehen(ca. 3000,--,aber genau weiss ich es nicht).Da er es nicht zurückgeben konnte ,verlangte der Typ das wir mit den Ec-Karten,die er uns gab in verschiedenen Geschäften gewisse Dinge kaufen sollen.
Ich weiss nicht womit er meinem Freund drohte, ich weis nur das es nicht gerade harmlos war denn mein Freund ließ sich ja darauf ein ,er ist wegen Ec-Kartenbetrug schon vorbelastet . Nun meine Frage,wie bekomme ich meinen Freund daraus,welche Strafe hat er zu erwarten,soll ich der Polizei sagen woher das Sichergestellte Zeug ist(der Freund meines Freundes begeht einbrüche in Einfamilienhäusern),ich glaube nicht das mein Freund der Polizei es verrät, deswegen würde ich auch gern mit ihm vorher sprechen . Ich will nicht das er die Strafe für jemanden anderen verbüsst,ich will das er nach Hause kann. Bitte helfen sie mir. Ich selbst habe noch niemals etwas mit Ec-Kartenbetrug zu tun gehabt.
Ich hoffe auf ihre hilfe.
Vielen Dank liebe Grüße K.
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Antwort von Rechtsanwalt Danjel-Philippe Newerla
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist Ihr Freund bereits vorbestraft.
Nach Ihrer Schilderung liegt leider ein hinreichender Tatverdacht für eine Straftat vor.
Dieser Verdacht erhärtet sich leider auch durch die „Funde“ in der Wohnung Ihres Freundes.
Ihr Freund braucht sich selber nicht belasten. Er braucht auch keine Aussage machen und hat das Recht, die Aussage zu verweigern.
Dieses würde ich ihm auch dringend anraten. Er sollte einen Strafverteidiger vor Ort beauftragen, der zunächst eine Akteneinsicht beantragen sollte. Eine Akteneinsicht ist im Strafrecht grundsätzlich nur über einen Rechtsanwalt möglich, weshalb Ihr Freund so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt beauftragen sollte.
Dieser könnte dann auch versuchen, gegen die Untersuchungshaft vorzugehen.
Das Problem ist auch, dass Ihr Freund beweisen müsste, dass er die Fundsachen ( also Personalausweise, Reisepässe etc.) von einem guten Freund erhalten hat. Ehrlich gesagt deutet dieser Fund für mich auf eine Straftat hin. Meines Erachtens sind dieses Beweise, die gegen Ihren Freund verwendet werden können.
Wenn es von einem guten Freund war, sollte ihr Freund auch um sich zu entlasten diesen Freund nennen.
Zur genauen Höhe der Strafe kann ich leider noch nicht sagen.
Bitte sagen Sie mir kurz, ob und in welcher Höhe Ihr Freund vorbestraft ist und um welchen Betrag es aktuell (in etwa) geht. Dann könnte ich eine grobe Einschätzung des Strafmaßes vornehmen.
Ich bedanke mich für Ihre Anfrage und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Freitagnachmittag um eine erholsames Wochenende
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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