Steuervorauszahlung für Selbstständige
Beantwortet von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener in unter 1 Stunde
Fragestellung
Guten Tag Frau Uhlig,
es handelt sich um eine Frage bzgl. Steuervorauszahlungen.
Wir sind ein Ehepaar, gemeinsam veranlagt, ich angestellt mit 70.000 EUR netto/Jahr, Steuerklasse III; meine Ehefrau ist selbstständig als Psychotherapeutin, Steuerklasse V; wir
haben zwei schulpflichtige Kinder; ansonsten keine steuerlichen Besonderheiten (kein Wohneigentum, kein sonstiges Vermögen).
Unsere Steuererklärung machen wir selbst und anhand einer gemeinsamen Steuererklärung.
Für 2014 haben wir vom Finanzamt gerade eine Rückzahlung von 3.800 EUR erhalten, weil für die Praxisgründung meiner Ehefrau im Jahr 2014 Extraausgaben anfielen, der Gewinn also entsprechend niedrig war.
Wir haben dem Finanzamt mit der Steuererklärung für 2014 gleichzeitig mitgeteilt, dass meine Ehefrau für 2015 mit einem Gewinn aus ihrer therapeutischen Tätigkeit in Höhe von ca. 30.000 EUR rechnet. Daraufhin hat das Finanzamt nun eine Vorauszahlung für 2015 in Höhe von rund 16.000 EUR errechnet. Das erscheint mir sehr viel, selbst für die ungünstige Steuerklasse V.
Mir geht es nun um eine Rückmeldung, ob diese 16.000 EUR tatsächlich ungewöhnlich hoch sind, also evtl. eine fehlerhafte Berechnung auf Seiten des Finanzamtes vorliegt.
Meine Kontaktdaten kann ich wohl zu einem späteren Zeitpunkt angeben...
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen nachfolgend im Rahmen einer Erstberatung einen Überblick über die steuerlichen Besonderheiten Ihres vorgetragenen Sachverhalts geben:
Sie haben als Ehemann die günstige Steuerklasse III, als Gegenpart hat die Ehefrau dann eigentlich die Steuerklasse V, somit bei Arbeitslohnbezug einen hohen Lohnsteuerabzugsbetrag. Dieser fließt aber in Ihrem Fall nicht über die Lohnsteuer, sondern über die Vorauszahlungen an das Finanzamt.
Ausgangspunkt sind für die Lohnsteuer nach folgender Berechnung Ihr Bruttoarbeitslohn von EUR 70.000:
Steuerklasse III EUR 11.430
Steuerklasse IV EUR 17.376:
Differenz: EUR 5.946.
Laut Ihren Angaben erzielt Ihre Ehefrau im Kalenderjahr 2015 Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von voraussichtlich EUR 30.000. Bei einem (Grenz-)steuersatz (bei rd. 60 TEUR) von rd. 33 % ergibt sich ein Steuerbetrag von rd. EUR 10.000. Auch dieser Betrag fließt in die Vorauszahlungen mit ein, so dass ich zusammenfassend Ihnen mitteilen muss, dass die Höhe der Vorauszahlungen meines Erachtens ohne weitere Angaben nachvollziehbar ist.
Das Finanzamt hat Ihnen als Grundlage der Festsetzung der Vorauszahlungen eine Berechnung beigefügt => Vorauszahlungsbescheid als Ergänzung zum Einkommensteuerbescheid 2014 oder eine separate Berechnung. Diese können Sie gerne als Datei hochladen, dann kann ich auf diese mal einen Blick werfen.
Anmerken möchte ich noch, dass:
Plant Ihre Frau in 2015 oder 2016 noch eine größere Anschaffung, so dass der Gewinn beeinflußt wird? Oder haben Sie einen hohen Werbungskostenabzug? Oder vielleicht in diesem Jahr eine steuermindernde wesentliche Ausgabe (außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe)? Dann können Sie diese im Rahmen des Festsetzungsverfahren der Vorauszahlungen schon einfließen lassen.
Auch können Sie durch den Steuerklassenwechsel von Steuerklasse III auf Steuerklasse IV eine Verlagerung von einem Drittel der Einkommensteuer(vorauszahlungs)zahllast bewirken.
Sobald Ihre Frau merkt, dass sie evtl. einen wesentlich niedrigeren Gewinn in 2015 erzielt, kann sie einen Anpassungsantrag der Vorauszahlung stellen und hierdurch die laufenden Vorauszahlungen mindern.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen und konnte Ihnen einen ersten Überblick über die Problematik verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Jeannette Uhlig, Steuerberaterin
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Bewertung des Kunden
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Ich habe Ihnen das Schreiben des FA zu der Vorauszahlung 2015 angehängt, finde es selbst, außer der Höhe, nichtssagend, da mir bislang nicht klar war, wie das FA auf die Zahl kommt.
Zum Verständnis habe ich noch eine Frage: wenn ich Ihre Antwort verstehe, dann habe ich bislang wohl den Fehler gemacht, die 16.000 EUR Vorauszahlung nur auf meine selbstständige Ehefrau zu beziehen, während tatsächlich ihre Steuerschuld, würde man sie denn rein theoretisch als getrennt veranlagt betrachten, nur rund 10.000 EUR betragen würde. Und die Differenz zu den 16.000 EUR ergibt sich daraus, dass das FA bei mir noch die Differenz aus Steuerklasse III und IV errechnet und auf die 10.000 EUR aufschlägt? Ist das im Kern so richtig?
Besten Dank.
im Vorauszahlungsbescheid steht nichts weiter. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus anderen Unterlagen.
Ansonsten ist Ihre Aussage richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Jeannette Uhlig
PS: Vielen Dank für die positive Bewertung! ;-)