Steuerstrafverfahren / Wo bin ich Steuerpflichtig
Fragestellung
Hallo,
wo bin ich Seuerpflichtig?
Ich bin deutscher, habe eine Firma in Tschechien und Ungarn.
Meine Dienstleistung wird zu 100% in den Ländern vor Ort erbracht!
In den Ländern zahle ich auch (fast immer) Umsatzsteuer!
Da ich z.B. in Tschechien einen Permanenten Wohnsitz sowie Büro habe, wird ebenfalls meine Einkommenssteuererklährung in z.B. Tschechien gemacht und bezahlt!
Mit dieser tschechischen Einkommenssteuererklährung wird dann in Deutschland meine Steuererklährung für Deutschland gemacht (Steuerberater) - da ich nachweislich meine Steuern in CZ bezahlt habe - habe ich in Deutschland dann keine Steuern mehr bezahlt/müssen (?!)
Nun habe ich ein Steuerstrafverfahren bekommen.
Ich verstehe nicht warum ?!
Was habe ich falsch gemacht bzw. meine Steuerberater.
Aufgrund meiner Tschechischen Steuererklährung habe ich vom Deutschen Finanzamt eine Befreiung der Einkommenssteuer bekommen.
Hausdurchsuchung, Sicherstellung aller PC, Handy, Sperrung "Arrest" aller Konten,....
Wo soll das hin führen und was kann mich erwarten bzw. was habe ich nun falsch gemacht ?
Danke schön für eine Antwort/tip!
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
bis Sie mir genauere Informationen über Ihre Tätigkeit gegeben haben, antworte ich Ihnen zunächst einmal aufgrund der allgemein gehaltenden Informationen in Ihrer Problembeschreibung:
Wenn Sie Dienstleistungen in Tschechien und Ungarn erbringen muss umsatzsteuerlich unterschieden werden:
a) Privatkunden oder Unternehmer in den betroffenen Ländern
Dann schulden Sie Umsatzsteuer ausschließlich in Tschechien bzw. Ungarn.
b) Kunden sind Unternehmer in anderen EU-Ländern (z.B. Deutschland)
Wenn Ihre Kunden Unternehmer sind, die in Deutschland ansässig sind, und Ihre Dienstleistung für das Unternehmen in Deutschland erbracht wird, kommt es zur Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Kunden. Dieser schuldet die Umsatzsteuer (19 % des Rechnungsbetrags).
Für Zwecke der Einkommensteuer hat Deutschland grundsätzlich nur ein Besteuerungsrecht beschränkt auf die in Deutschland erzielten Einkünfte. Auf Ihr Welteinkommen hat das deutsche Finanzamt kein Besteuerungsrecht, da Sie Ihren Wohnsitz in Tschechien haben. Einen Bezug auf die Nationalität des Steuerpflichtigen gibt es nicht.
Deutschland hätte in Ihrem Fall ein Besteuerungsrecht, wenn Sie eine Betriebsstätte in Deutschland unterhalten würden. Ggf. einfach nur eine Lagerhalle oder ähnliches? Dies reicht in der Regel wohl nicht für ein Besteuerungsrecht aus, da die Doppelbesteuerungsabkommen mit Tschechien und Ungarn hier bestimmte aktive Tätigkeiten in den jeweiligen Ländern fordern.
Das mag aber der Ansatzpunkt sein, warum das deutsche Finanzamt hier eine Besteuerung durchführen will.
Nach nationalem Steuerrecht sieht § 12 AO in einem Warenlager eine Betriebsstätte. Über § 49 Abs. 1 Nr. 2 a werden die anteiligen der Betriebsstätte zurechenbaren Einkünfte inländische, in Deutschland zu besteuernde Einkünfte.
Jedoch ist ein Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.
Im Abkommen mit Tschechien ist festgelegt worden, dass eine Betriebsstätte kein Warenlager sein kann:
"§ 5 (3) Als Betriebsstätten gelten nicht:
Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden;".
Genauso heisst es im Abkommen mit Ungarn:
"§ 5 (4) Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht als Betriebsstätten:
Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden;".
Wenn Sie mir die Korrespondenz, die zur Hausdurchsuchung sowie Pfändung geführt hat, könnte ich weiteres erläutern / überprüfen.
Ihr Steuerberater sollte jedenfalls aufgrund der Aktenlage entsprechende Einsprüche / Anträge stellen, damit die Maßnahmen eingestellt werden.
Ich warte nun auf die weiteren, konkreteren Informationen von Ihrer Seite, um zielgenauere Erläuterungen anbieten zu können.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit bitte ich um Verlängerung der Deadline bis morgen Mittag/Nachmittag.
Beste Grüße,
Björn Balluff
Steuerberater