Steuerresidenz
Fragestellung
Guten Tag
Ich bin Freiberufler, der keinen ständigen Wohnsitz hat und oft unterwegs ist. In den meisten Fällen reise ich in Europa, Amerika und Australien. Meine Firma ist nicht in Deutschland registriert. Und ich habe auch keine Wohnung oder Adresse in Deutschland. Meine kunden sind auch Weltweit, ich habe keine Kunde in Deutschland.
Meine Frage ist, muss ich in Deutschland Einkommenssteuer zahlen?
Muss ich überhaupt in irgendwelchem Land Einkommenssteuer zahlen? Und wenn ja, in welchem Land? Seitdem ich bleibe nicht länger als 1-2 Monate an irgendeinem Ort.
Und ist es überhaupt legal nirgendwo Einkommenssteuer zu zahlen wenn ich die ganze Zeit in verschiedene Länder reise.
(*Meine Unternehmen ist in Estonia wo ich bezahle auch Steure für meinem Unternehmen und habe meinem Unternehmen Konto und auch private bank Konto)
Vielen Dank fur ihre Hilfe.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Aufgrund der etwas widersprüchlichen und sehr unvollständigen Sachverhaltsangaben kann ich nur einen groben Überblick geben.
Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland ist an den Wohnsitz oder ersatzweie´se den tändigen Aufenthalt in Deutschland gebunden. Wenn beides nicht vorliegt, kommt unbeschränkte Steuerpflicht nicht in Frage.
Allerdings sind Sie mit Ihren deutschen Einkünften (wenn die Einkunfstquelle in Deutschland liegt, z.B. der Sitz des Unternehmens, eine Betriebsstätte oder ähnliche Anknüpfungspunkte. Je nach Art der Tätigkeit auch ggf, die Ausübung in Deutschland.
Wenn Sie in keinem Land/ Staat ansässig sind und Steuern vom Einkommen bezahlen, ist die Anwenduing von Doppelbesteuerungsabkommen ggf. nicht möglich. Deutschland würde dann Ihr Einkommen anhand der aus deutschen Quellen kommenden Einkünfte besteuern.
Umsatzsteuern wären je nach der Art der Umsätze auch zu entrichten, hierzu ist allerdings wichtig, wo Sie steuerlich registriuert sind (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer).
Insgesamt versteht die Finanzverwaltung in Fällen, bei denen weltweit in keinem Land Steuern gezahlt werden, relativ wenig Spaß und wendet das Recht eher restriktiv an.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Ist es möglich mit Ihnen über Skype oder WhatsApp zu sprechen? Weil ich bin nicht in Deutschland und kann nicht anrufen. Ich würde gerne meine Situation weiter besprechen. Ich denke 30 Minuten würde genug sein.