Steuerrecht § 93 AO Auskunftsersuchen
Fragestellung
Wir sind eine GmbH und im Einzelhandel tätig. Wir klagen seit einigen Wochen gegen das Finanzamt und stehen im Kontakt mit dem Finanzgericht. In dieser Sache ist das Finanzamt mitlerweile sehr entgegenkommend. Trotzdem haben wir auch mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht und verfolgen diese. Jetzt hat ein Mitarbeiter des Finanzamt sich die Mühe gemacht und schreibt unsere langjährigen Bestandskunden an und bittet um Auskunft wie z.B. was wurde bei uns gekauft, zu welchem Preis, wer hat die Verträge mit denen geschlossen, mit welchem Mitabeiter hat der Kunde bei uns telefoniert/E-Mail Kontakt. Dazu kommt, wenn die Fragen von unseren Kunden nicht beantwortet werden, stellt das Finanzamt unseren Kunden ein Bußgeld in Aussicht.
Wir verlieren dadurch im Moment Kunden bzw. einige werden zurückhaltender. Wie kann man diesen Wahnsinn unterbinden?
Ist es rechtlich möglich, dass sich das FA an unsere Kunden mit Fragen wendet? Kann man hier eine Unterlassung erwirken? Gleiches Spiel hat dieser Finanzbeamte im letzten Jahr bei unseren Liefranten gespielt und denen einfach mitgeteilt, wir würden die Einkäufe nicht richtig versteuern. Dabei haben wir keine Betriebsprüfung gehabt, die diesen Vorwurf bestätigt. Es ist auch jetzt keine Betriebsprüfung anhängig. Die Härte ist, dass dieses Finanzamt eigentlich durch unsere Sitzverlegung im Aug. 2014 nicht mehr für uns zuständig ist. Die Akten werden an das neue Finanzamt seit 6 Monaten nicht weitergegeben. Es konnte bisher keine neue Steuernummer zugeteilt werden.
Ich hoffe, Sie können uns weiterhelfen. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Dienstaufsichtsbeschwerden sind meist leider fruchtlos. Sie können theoretisch Strafanzeige erheben gegen den Beamten. Außerdem kann er wegen Amtspflichtverletzung verklagt werden, so dass er oder der Staat zum Schadenersatz verurteilt wird. Hinsichtlich neuer Vorgänge scheint er auch gar nicht zuständig zu sein. Sie müssten mehr aangabdn machen, um weitere Beurteilungen abzugeben. Nutzen Sie gerne die Kommentarfunktion.
Gruß
Sie haben eine Frage im Bereich Steuerrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Es kommt auch darauf an, ob Sie Schulden beim Finanzamt haben. Wenn Verbindlichkeiten bestehen, dann gibt es Regelungen in der Abgabenordnung, die es erlauben, dass das Finanzamt bei so genannten Drittschuldnern nachfragt und diese zur Auskunft über die Vermögensverhältnisse und bestehende Forderungen und Pfändungen verpflichtet. Hier können bei Nichtbefolgung der Pflicht Schadenersatzansprüche drohen.
Das Problem ist sicherlich, dass die Kunden sich eingeschüchtert fühlen. Eine Unterlassungsklage wäre relativ schwierig, weil hierzu die Tatsachen für eine Rechtsgrundlage dargelegt und bewiesen werden müssten.
Ich warte auf Ihre Kommentare oder Fragen.
Gruß