Steuerpflicht in Deutschland ?
Beantwortet von Steuerberater Dipl. Finanzwirt Ulrich Hiller
Fragestellung
Ich bin Seemann, arbeite auf einer Yacht als Chief Ing. unter Malta Flagge. Ich wohne mit meiner Familie ( Frau und Tochter, 13 ) in Spanien. Seit ein paar Jahren sind wir jedoch auch in Deutschland angemeldet. Ich zahle im Moment keine Steuer. Ich hatte die Frage nach der Steuerpflicht bereits vor ca 14 Jahren einem Steuerberater gestellt, bekam jedoch mein Geld zurueck - mit der Begruendung , er wuesste keine Antwort.
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Antwort von Steuerberater Dipl. Finanzwirt Ulrich Hiller
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage ist zunächst recht einfach zu beantworten, wenn wir davon ausgehen, dass Sie haupsächlich in Spanien ansässig sind (d.h. Ihr Lebensmittelpunkt, Freunde, Familie, private Interessen befindet sich in Spanien). Dann nämlich unterliegen Sie in Deutschland nicht der unbeschränkten Steuerpflicht. Allein die Tatsache, dass Sie (und Ihre Familie) in Deutschland "angemeldet" sind, begründet für sich noch keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Hierfür sind nur die tatsächlichen Verhältnisse ausschlaggebend, d.h. ob Sie z.B. in einer Wohnung in D wirklich Ihren Lebensmittelpunkt haben.
Da Sie auf einem unter maltesischer Flagge fahrenden Schiff tätig sind, kommt es auch in aller Regel nicht zur beschränkten Steuerpflicht.
Eine Ausnahme gilt, wenn und soweit Ihr Schiff deutsche Hoheitsgewässer bzw. Häfen anläuft oder durchfährt. Die Tätigkeit, die innerhalb der maritimen Eigengewässer Deutschlands ausgeübt wird, gilt als eine im Inland ausgeübte Tätigkeit und führt zu einer beschränkten Einkommensteuerpflicht, so dass der für diese Tätigkeit bezogene anteilige Arbeitslohn in Deutschland zu versteuern ist.
Befindet sich Ihr (hauptsächlicher) Wohnsitz in Spanien und befahren Sie mit dem Schiff Ihres Arbeitgebers kein deutsches Hoheitsgebiet, so brauchen Sie in Deutschland keine Steuern zu zahlen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie nach Ihren Angaben wahrscheinlich in Spanien unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Es wird daher mit hoher Wahrscheinlichkeit nach spanischem Steuerrecht eine (volle oder anteilige) Besteuerung Ihres Arbeitslohnes in Betracht kommen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Fragen an einen Steuerberater in Spanien, da ich Ihnen dazu keine Auskunft geben kann bzw. darf.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage zufriedenstellend beantworten konnte. Bitte zögern Sie nicht, ansonsten die Rückfragefunktion auf dieser Seite zu nutzen. Wenn Sie zufrieden sind, so würde ich mich über eine gute Bewertung freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hiller
Steuerberater
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wenn Sie nach Deutschland umziehen, sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass alle Ihre (weltweit) erzielten Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen (sogenanntes "Welteinkommensprinzip").
Hier kommt dann allerdings das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta (Flaggenstaat) ins Spiel. Danach ist (nach maltesischem Recht) auch eine Besteuerung der Einkünfte in Malta möglich (Voraussetzung: dort befindet sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Schiffsbetreibers). Die Einkünfte werden dann nicht noch einmal in D versteuert, sondern in D von der Besteuerung ausgenommen. Sie unterliegen dann in Deutschland noch dem sogenannten "Progressionsvorbehalt", d.h. sie werden bei der Ermittlung des Steuersatzes einbezogen.
Leider ist die Sache doch recht kompliziert, aber es dürfte wohl klar sein, dass Sie tendenziell einer (höheren?) Besteuerung in Deutschland unterliegen, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz hierher verlegen. Vollkommen klar ist, dass Sie dann verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Das Finanzamt wird dann genau prüfen, ob und wieviele Einkünfte Sie hier versteuern müssen.
Ich hoffe, dass ich noch ein wenig Licht ins Dunkel bringen konnte?
Viele Grüße
Ulrich Hiller
Steuerberater
nein, das ist so nicht ganz richtig. Sie wären dann zwar unbeschränkt steuerpflichtig, aber ob Ihr Einkommen aus dem maltesischen Schiff tatsächlich besteuert wird, ist eine andere Frage. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen hat zunächst Malta das Besteuerungsrecht. Wenn Sie dort keine Steuern zahlen müssen, haben Sie "Glück gehabt".
Die maltesischen Einkünfte sind dann in D steuerfrei! Aber falls Sie (und/oder Ihre Ehefrau - bei Zusammenveranlagung) weitere in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte haben, so werden die Malta-Einkünfte im Rahmen der Steuerveranlagung bei der Bemessung des Steuersatzes herangezogen. Dadurch ergibt sich dann eine auf Ihre gesamten (deutschen!!) Einkünfte bezogene höhere Einkommensteuer. Ihre Heuer aus Malta wird aber nicht besteuert! (Voraussetzung: tatsächliche Geschäftsleitung des Reeders befindet sich in Malta).
Sorry, ist leider recht kompliziert. Für Sie wichtig: Sie zahlen entweder in Malta Steuern oder gar nicht. Falls Sie weitere steuerpflichtige Einkünfte in D haben, werden diese höher besteuert.
Ich hoffe, dass ich das nun noch klarer machen konnte!
Viele Grüße
Ulrich Hiller, StB