Steueroptimale Übertragung von Werpapieren vom Privatvermögen ins Anlagevermögen
Fragestellung
Guten Tag,
ich halte in meinem privaten Depot eine bedeutende Anzahl verschiedener Aktien (angeschafft nach 2009).
Ich habe eine UG gegründet mit dem Zweck eigenes Vermögen zu halten und zu verwalten (nur auf eigene Rechnung, ausdrücklich nicht für Dritte) a.k.a Spardosen-GmbH.
Wie kann ich meine Aktien möglichst steuerneutral in das Anlagevermögen meiner Spardosen-GmbH übertragen?
Die Kapitalertragsteuer möchte ich unbedingt vermeiden, da hohe Buchgewinne aufgelaufen sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Eduard Metzker
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Gemäß Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass die Wertpapiere bisher Privatvermögen darstellen, bach dem 1.1.2009 angeschaft wurden und keine Beteiligung von mehr als 1% an den jeweiligen Gesellschaften darstellen
Leider sehe ich keine Möglichkeit, eine Besteuerung bei der Einbringung aus dem Privatvermögen zu vermeiden.
Ihre Wertpapiere fallen unter das sogenannte "Abgeltungsregime" der Kapitalertragsteuer. Sie gelten mit der Einlage in eine Kapitalgesellschaft als veräußert i. S. d. § 20 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 2 EStG. Verdeckte Einlagen sind ebenfalls zu besteuern. Als Veräußerungserlös ist der gemeine Wert anzusetzen, im Zweifel mit sinngemäßer Anwendung des BMF-Schreibens vom 9.10.2012 der Wert der hingegebenen Wertpapiere (dies ist bei börsennotierten Anteilen in aller Regel der aktuelle Börsenwert, wenn letzter zweifelsfrei festgestellt werden kann). Der Gewinn in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten der eingelegten Wertpapiere unterliegt der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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