Steuern sparen mit Verlegen des Wohnsitzes ins Ausland
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchte ich mich von einem Experten beraten lassen, ob es in meiner Situation möglich ist, Steuern zu sparen, wenn ich meinen Wohnsitz ins Ausland verlege:
Ich bin Einzelunternehmerin (Freiberufler) und leite Aufträge an andere Freiberufler in Deutschland weiter. Die Verträge werden zwischen den Kunden und mir geschlossen. Die Freiberufller, an die ich die Aufträge weiterleite, erhalten ihr Honorar von mir. Ich behalte die Provision.
Meine Arbeit erfolgt ausschließlich über Internet / Telefon und kann ortsunabhängig ausgeführt werden.
Der Umsatz / Gewinn wächst seit 7 Jahren kontinuierlich.
Vielen Dank im Voraus.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater FBf.IStR Marc Ehlers
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank die Nachfrage, die ich sehr gerne wie folgt beantworte:
Grundsätzlich können Sie Ihre Tätigkeit auch aus dem Ausland erledigen und dort eine unbeschränkte Steuerpflicht begründen. Dies setzt aber voraus, dass Sie auch tatsächlich von dort tätig werden und dies auch nachweisen können.
Der Ort der geschäftlichen Oberleitung muss also im Ausland liegen und die wesentlichen Tätigkeiten von dort erfolgen. Hierfür tragen Sie gesehen auf Deutschland die alleinige Nachweispflicht (Auslandssachverhalte).
Ihre entsprechenden Einkünfte müssen dann im Land der geschäftlichen Oberleitung besteuert werden.
Allerdings werden Sie bei „Wegzug“ aus Deutschland der Besteuerung unterliegen, die vereinfacht gesagt die Realisierung aller geschaffenen Werte des Einzelunternehmens bedingt (§16 3a EstG). Das heißt es wird für Steuerzwecke so getan, als hätten Sie Ihr Unternehmen zu einem fairen Marktpreis an einen fremden Dritten veräußert. Dies führt natürlich bei größeren Bewertungen zu hohen Steuerzahlungen führen.
Auf der anderen Seite sollten Sie – gerade, wenn Sie im Aufbau des Unternehmens sind- diesen Nachteil in Kaufnehmen, wenn Sie tatsächlich größere Unternehmenswerte begründen werden.
Steuern sparen Sie dann, wenn „unterm Strich“ nach „Wegzugsbesteuerung“ für Ihren Prognosezeitraum eine Ersparnis übrig bleibt. Hierzu müssen Sie ein Land verziehen, welches niedrigere Effektivsteuersätze als Deutschland hat. Das kann z.B. Teile der Schweiz, oder Zypern sein.
Bei weiteren Rückfragen zögern Sie bitte nicht, über die entsprechende Funktion eine Rückfrage zu stellen, die ich Ihnen sehr gerne beantworte.
Fall Sie Empfehlungen bzgl. eines Landes, oder Beratung zu einem von Ihnen präferierten Land benötigen, melden Sie sich bitte gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Ehlers
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